Die EU-Energieminister haben sich gestern in Brüssel auf die vollständige Öffnung der Energiemärkte für private Haushalte und auf die Entflechtung von Vertrieb und Verteilernetzen zum 1. Juli 2007 geeinigt.
Den nationalen Gas- und Stromwirtschaften bleibt allerdings die Möglichkeit, durch eine Ausnahmeregelung von der Pflicht zur rechtlichen Trennung des Betriebs der Verteilernetzte von den übrigen Geschäftsbereichen befreit zu werden. Die Europäische Kommission soll nämlich ab 2006 einen Bericht über den Zugang zu den Energienetzen der EU-Mitgliedsstaaten vorlegen. Jedes Mitgliedsland kann dann e
Dienstag, 26.11.2002, 11:30 Uhr
Cerstin Gammelin
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