Geltendes europäisches und deutsches Recht reichten aus, um die aus Sicht der EU-Kommission bestehenden wettbewerblichen Defizite am Energiemarkt zu beheben, meint Rechtsanwalt Peter Rosin von der Anwaltssozietät Clifford Chance.
Der mit der Einführung von Ownership Unbundling verbundene Eingriff in die Grundrechte der Netzbetreiber sei derzeit noch nicht erforderlich, da noch nicht abschließend beurteilt werden könne, ob sich das aktuelle Recht bewähre, führte er auf einem Expertenforum in London Anfang Juli aus.Wie sich die Energiewirtschaft mehr Wettbewerb ohne gesellschaftsrechtliche Entflechtung vorstellt refe
Donnerstag, 5.07.2007, 12:31 Uhr
Peter Focht
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