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Energie & Management > Kernkraft - Unbefristete Betriebsgenehmigung für Beznau 2
Kernkraft

Unbefristete Betriebsgenehmigung für Beznau 2

Die bis Ende 2004 begrenzte Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau 2 (KKB 2) wurde vom Schweizer Bundesrat aufgehoben. Damit darf der Reaktorblock unbefristet Strom erzeugen, so lange die technische Sicherheit gewährleistet ist.
Ende 1994 erteilte der Bundesrat für den Reaktorblock mit 365 MW Nettoleistung erstmals eine auf zehn Jahre begrenzte Betriebsgenehmigung. Der am 17. November 2000 eingereichte Antrag der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK), Baden, die befristete Betriebsbewilligung für das KKB 2 aufzuheben, wurde nun positiv beantwortet, teilte die Betreibergesellschaft mit. Nach Angaben der NOK bescheinig

Freitag, 3.12.2004, 17:02 Uhr
Michael Pecka
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Unbefristete Betriebsgenehmigung für Beznau 2
Die bis Ende 2004 begrenzte Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau 2 (KKB 2) wurde vom Schweizer Bundesrat aufgehoben. Damit darf der Reaktorblock unbefristet Strom erzeugen, so lange die technische Sicherheit gewährleistet ist.
Ende 1994 erteilte der Bundesrat für den Reaktorblock mit 365 MW Nettoleistung erstmals eine auf zehn Jahre begrenzte Betriebsgenehmigung. Der am 17. November 2000 eingereichte Antrag der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK), Baden, die befristete Betriebsbewilligung für das KKB 2 aufzuheben, wurde nun positiv beantwortet, teilte die Betreibergesellschaft mit. Nach Angaben der NOK bescheinig

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