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Energie & Management > Windkraft Onshore - Umweltjuristen: Das muss sich für Windräder ändern
Quelle: Fotolia / Felix brönnimann
Windkraft Onshore

Umweltjuristen: Das muss sich für Windräder ändern

Müssen deutsche Windenergieanlagen an Land Jahre auf die Genehmigung warten? Die Stiftung Umweltenergierecht meint: nein. Und hat ein Papier vorgelegt, in dem sie Reformen vorschlägt.
Die Stiftung Umweltenergierecht hat dieser Tage ein 82-seitiges Hintergrundpapier „Gesetzgeberische Hand­lungsmöglichkeiten zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land“ vorgelegt. Darin schlagen vier Autoren ein Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen von Bund und Ländern vor. Ihr Fazit: Erfolg verspreche zwar nur ein "Gesamtkonzept" statt bloßer "Einzelmaßnahmen". Das geht aus einer Zusammenfassung hervor, die Frank Sailer, Maximilian Schmidt, Thorsten Müller und Nils Wegner von der Stiftung veröffentlichten.

​Im System ändern statt das System

Andererseits warnen die Umweltjuristen davor, mit einem planungs- und genehmigungsrechtlichen "Systemwechsel" zu beginnen. Der damit verbundene Zeitaufwand könne statt des Ausbaus einen (weiteren) Fadenriss mit sich bringen. Die Autoren plädieren stattdessen für "Verbesserungen im bestehenden System". Es biete dazu "weitreichende Spielräume" und aufgrund eingespielter Behördenpraxis und Rechtsprechung immer noch ein gewisses Maß an Sicherheit.

Planungsrecht über Flächenziel

Zunächst müssten auf Planungsebene (Raumordnungs-, Flächenentwicklungs-, Regionalpläne) ausreichend Windenergie-Flächen bereitstehen. Dazu brauche es nicht nur einer bundes­rechtlichen Mengenvorgabe, wie sie die Windbranche schon länger fordert und wie sie auch im Koalitionsvertrag der Ampel steht. Vielmehr dürften die Planungsträger Windräder künftig nur dann auf festgelegte Flächen konzentrieren und damit alle anderen Flächen ausschließen, wenn sie die Mengenvorgaben erfüllen. 

Zudem lasse sich diese Konzentrationszonen­planung vereinfachen. Auf die "fehleranfällige" Unter­scheidung harter und weicher Tabuzonen etwa könnte man weitgehend verzichten.

Keinesfalls dürften Windkraft-Moratorien weiter große Teile von Planungsräumen sperren. Bisher für die Windenergienutzung gesperrte Flächen müssten darüber hinaus als "Suchräume für individuelle planerische Lösungen" geöffnet werden.

Windenergie vor anderen Belangen

Auf der Ebene der Genehmigungsverfahren für einzelne Vorhaben plädieren die Rechtswissenschaftler für eine Priorisierung der Windenergie gegenüber anderen öffentlichen Belangen wie etwa Land­schaftsbild, Denkmalschutz, Luftsicherheit und Artenschutz. Dies solle gesetzlich verankert und nicht allein den Behörden überlassen werden.

Obendrein halten die Autoren "konkrete und rechtsverbindliche Prüfungsmaßstäbe" für die "wesentliche Stellschraube", um den Prüfumfang bei Behörden und Justiz zu verringern und den Voll­zug zu vereinheitlichen. Diese müssten unbestimmte Rechtsbegriffe ersetzen, wie etwa „signifikant erhöht“ oder „ge­stört werden“. Reine verfahrensrechtliche Beschleunigungen oder Vereinfachungen böten "eher geringes" Verbesserungspotenzial.
 

Unterm Strich halten die vier Juristen aber gerade außerrechtliche Beschleunigungen für zwingend:
  • Digitalisierung,
  • ausreichend Personal bei Planungsträgern, Genehmi­gungsbehörden und Gerichten
  • sowie Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Windkraft.

Das ganze Hintergrundpapier „Gesetzgeberische Hand­lungsmöglichkeiten zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land“ steht auf der Website der Stiftung Umweltenergierecht zum Download bereit. Demnächst soll es weitere Publikationen zur Reform des Rechts der Flächen­bereitstellung und der Genehmigung von Windenergieanlagen an Land geben.

Dienstag, 1.02.2022, 16:59 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Windkraft Onshore - Umweltjuristen: Das muss sich für Windräder ändern
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Windkraft Onshore
Umweltjuristen: Das muss sich für Windräder ändern
Müssen deutsche Windenergieanlagen an Land Jahre auf die Genehmigung warten? Die Stiftung Umweltenergierecht meint: nein. Und hat ein Papier vorgelegt, in dem sie Reformen vorschlägt.
Die Stiftung Umweltenergierecht hat dieser Tage ein 82-seitiges Hintergrundpapier „Gesetzgeberische Hand­lungsmöglichkeiten zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land“ vorgelegt. Darin schlagen vier Autoren ein Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen von Bund und Ländern vor. Ihr Fazit: Erfolg verspreche zwar nur ein "Gesamtkonzept" statt bloßer "Einzelmaßnahmen". Das geht aus einer Zusammenfassung hervor, die Frank Sailer, Maximilian Schmidt, Thorsten Müller und Nils Wegner von der Stiftung veröffentlichten.

​Im System ändern statt das System

Andererseits warnen die Umweltjuristen davor, mit einem planungs- und genehmigungsrechtlichen "Systemwechsel" zu beginnen. Der damit verbundene Zeitaufwand könne statt des Ausbaus einen (weiteren) Fadenriss mit sich bringen. Die Autoren plädieren stattdessen für "Verbesserungen im bestehenden System". Es biete dazu "weitreichende Spielräume" und aufgrund eingespielter Behördenpraxis und Rechtsprechung immer noch ein gewisses Maß an Sicherheit.

Planungsrecht über Flächenziel

Zunächst müssten auf Planungsebene (Raumordnungs-, Flächenentwicklungs-, Regionalpläne) ausreichend Windenergie-Flächen bereitstehen. Dazu brauche es nicht nur einer bundes­rechtlichen Mengenvorgabe, wie sie die Windbranche schon länger fordert und wie sie auch im Koalitionsvertrag der Ampel steht. Vielmehr dürften die Planungsträger Windräder künftig nur dann auf festgelegte Flächen konzentrieren und damit alle anderen Flächen ausschließen, wenn sie die Mengenvorgaben erfüllen. 

Zudem lasse sich diese Konzentrationszonen­planung vereinfachen. Auf die "fehleranfällige" Unter­scheidung harter und weicher Tabuzonen etwa könnte man weitgehend verzichten.

Keinesfalls dürften Windkraft-Moratorien weiter große Teile von Planungsräumen sperren. Bisher für die Windenergienutzung gesperrte Flächen müssten darüber hinaus als "Suchräume für individuelle planerische Lösungen" geöffnet werden.

Windenergie vor anderen Belangen

Auf der Ebene der Genehmigungsverfahren für einzelne Vorhaben plädieren die Rechtswissenschaftler für eine Priorisierung der Windenergie gegenüber anderen öffentlichen Belangen wie etwa Land­schaftsbild, Denkmalschutz, Luftsicherheit und Artenschutz. Dies solle gesetzlich verankert und nicht allein den Behörden überlassen werden.

Obendrein halten die Autoren "konkrete und rechtsverbindliche Prüfungsmaßstäbe" für die "wesentliche Stellschraube", um den Prüfumfang bei Behörden und Justiz zu verringern und den Voll­zug zu vereinheitlichen. Diese müssten unbestimmte Rechtsbegriffe ersetzen, wie etwa „signifikant erhöht“ oder „ge­stört werden“. Reine verfahrensrechtliche Beschleunigungen oder Vereinfachungen böten "eher geringes" Verbesserungspotenzial.
 

Unterm Strich halten die vier Juristen aber gerade außerrechtliche Beschleunigungen für zwingend:
  • Digitalisierung,
  • ausreichend Personal bei Planungsträgern, Genehmi­gungsbehörden und Gerichten
  • sowie Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Windkraft.

Das ganze Hintergrundpapier „Gesetzgeberische Hand­lungsmöglichkeiten zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land“ steht auf der Website der Stiftung Umweltenergierecht zum Download bereit. Demnächst soll es weitere Publikationen zur Reform des Rechts der Flächen­bereitstellung und der Genehmigung von Windenergieanlagen an Land geben.

Dienstag, 1.02.2022, 16:59 Uhr
Georg Eble

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