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Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel kann laut eines Rechtsgutachtens im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe nicht genehmigt werden. Der Kieler Wirtschaftsminister widerspricht.
(dpa) Nach dem geltenden europäischen und nationalen Störfallrecht sei die geplante Anlage nicht genehmigungsfähig, heißt es in dem Gutachten der Anwältin Cornelia Ziehm, das am 28. Mai in Berlin vorgestellt wurde. Bei dem LNG-Terminal handele es sich um einen Störfallbetrieb, der nur angesiedelt werden dürfe, wenn ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen gefährlichen Betrieben und der Wohnb
Dienstag, 28.05.2019, 12:56 Uhr
dpa
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