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Energie & Management > Politik - Umwelthilfe beschwert sich über Bundesregierung
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik

Umwelthilfe beschwert sich über Bundesregierung

Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hat eine Beschwerde nach der Aarhus-Konvention eingelegt, weil die Ampel-Parteien die Umweltverbände nicht ausreichend konsultieren.
Die Eingabe beim Beschwerdekommittee des Vertrags (Aarhus Convention Compliance Committee, ACCC) richtet sich gegen die „extrem knappen Fristen für Stellungnahmen“, die eine qualifizierte Beteiligung der Zivilgesellschaft massiv behindere.

Konkret verweist die DUH auf den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Klimagesetzes vom 15. Juni 2023. Er sei den Verbänden an diesem Donnerstag um 17.28 Uhr zugegangen, mit einer Frist zur Stellungnahme bis Montag, 19. Juni 10 Uhr. Damit hätten die zivilgesellschaftlichen Organisationen kaum mehr als einen Werktag Zeit gehabt, um die 28 Seiten lange Vorlage zu bewerten.

Die Ampelregierung verstoße damit „gegen elementare Bestandteile des geltenden Klimaschutzgesetzes“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in Berlin: „Ich bin fassungslos, wie ausgerechnet ein Grüner Klimaschutzminister die Novellierung dieses Gesetzes ohne wirkliche gesellschaftliche Debatte durchpeitschen will.“ Die Absicht, das Klimaschutzgesetz zu ändern, sei bereits im Koalitionsvertrag der Ampel festgehalten und werde im Parlament ohnehin erst nach der Sommerpause behandelt. Es gebe deswegen keinen Grund für eine derart kurze Beteiligungsfrist.

In der Beschwerde werden weitere Beispiele für eingeschränkte Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft genannt. Im Falle der Revision des Straßenverkehrsgesetzes habe die Frist für eine Stellungnahme sogar nur 26 Stunden betragen. Im Falle des Gebäudeenergie-Gesetzes seien die Fristen formal eingehalten worden, sagte eine Sprecherin der DUH gegenüber E&M – auch wenn man über das Verfahren nicht glücklich gewesen sei.

Nach der Aarhus-Konvention haben die Bürger und die Zivilgesellschaft umfangreiche Informations- und Mitwirkungsrechte im Hinblick auf den Zustand der Umwelt, die Umweltgesetzgebung und umweltpolitische Entscheidungen. Die Einhaltung der Verpflichtungen in den 46 Unterzeichnerstaaten wird vom ACCC überwacht. Das Komitee kann Verstöße gegen die Konvention feststellen und eine Regierung verpflichten, die Verstöße abzustellen.

Mittwoch, 12.07.2023, 16:23 Uhr
Tom Weingärtner
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Umwelthilfe beschwert sich über Bundesregierung
Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hat eine Beschwerde nach der Aarhus-Konvention eingelegt, weil die Ampel-Parteien die Umweltverbände nicht ausreichend konsultieren.
Die Eingabe beim Beschwerdekommittee des Vertrags (Aarhus Convention Compliance Committee, ACCC) richtet sich gegen die „extrem knappen Fristen für Stellungnahmen“, die eine qualifizierte Beteiligung der Zivilgesellschaft massiv behindere.

Konkret verweist die DUH auf den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Klimagesetzes vom 15. Juni 2023. Er sei den Verbänden an diesem Donnerstag um 17.28 Uhr zugegangen, mit einer Frist zur Stellungnahme bis Montag, 19. Juni 10 Uhr. Damit hätten die zivilgesellschaftlichen Organisationen kaum mehr als einen Werktag Zeit gehabt, um die 28 Seiten lange Vorlage zu bewerten.

Die Ampelregierung verstoße damit „gegen elementare Bestandteile des geltenden Klimaschutzgesetzes“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in Berlin: „Ich bin fassungslos, wie ausgerechnet ein Grüner Klimaschutzminister die Novellierung dieses Gesetzes ohne wirkliche gesellschaftliche Debatte durchpeitschen will.“ Die Absicht, das Klimaschutzgesetz zu ändern, sei bereits im Koalitionsvertrag der Ampel festgehalten und werde im Parlament ohnehin erst nach der Sommerpause behandelt. Es gebe deswegen keinen Grund für eine derart kurze Beteiligungsfrist.

In der Beschwerde werden weitere Beispiele für eingeschränkte Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft genannt. Im Falle der Revision des Straßenverkehrsgesetzes habe die Frist für eine Stellungnahme sogar nur 26 Stunden betragen. Im Falle des Gebäudeenergie-Gesetzes seien die Fristen formal eingehalten worden, sagte eine Sprecherin der DUH gegenüber E&M – auch wenn man über das Verfahren nicht glücklich gewesen sei.

Nach der Aarhus-Konvention haben die Bürger und die Zivilgesellschaft umfangreiche Informations- und Mitwirkungsrechte im Hinblick auf den Zustand der Umwelt, die Umweltgesetzgebung und umweltpolitische Entscheidungen. Die Einhaltung der Verpflichtungen in den 46 Unterzeichnerstaaten wird vom ACCC überwacht. Das Komitee kann Verstöße gegen die Konvention feststellen und eine Regierung verpflichten, die Verstöße abzustellen.

Mittwoch, 12.07.2023, 16:23 Uhr
Tom Weingärtner

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