Warum jüngste Entscheidungen dreier Landgerichte zur Ungültigkeit von Preiserhöhungsklauseln in Gasverträgen dem Willen des Gesetzgebers widersprechen, erläutert in einem Beitrag für E&M Rechtsanwalt Georg Miggel von der Kanzlei Hogan & Hartson Raue in Berlin.
Die Landgerichte Bremen, Dresden und Berlin urteilten jüngst, dass drei Gasversorger mit ihren Preiserhöhungsklauseln gegen die Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verstoßen hätten. Deren Begründungen für Gaspreiserhöhungen entsprächen nicht den Transparenzanforderungen des BGB, könnten also von den Kunden nicht eindeutig nachvollzogen werden. D
Dienstag, 17.10.2006, 16:18 Uhr
Peter Focht
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