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Energie & Management > Österreich - Umstrittene Ökologie bei der Wasserkraft
Bild: Fotolia.com, YuI
Österreich

Umstrittene Ökologie bei der Wasserkraft

Das kommende Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz enthält Umweltkriterien für die Förderung von Ökostromanlagen. Laut E-Wirtschaft sind diese überschießend, laut NGOs genügen sie nicht.
Einen Schlagabtausch lieferten einander die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), Martina Prechtl-Grundnig, und der Vizepräsident des Umweltdachverbands (UWD), Reinhold Christian, bei einer Podiumsdiskussion am 20. Mai. Den Anlass bot das Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket), das die Ökostromförderung neu regeln und demnächst vom österreichischen Parlament beschlossen werden soll.

Dem Entwurf des EAG zufolge sollen Wasserkraftwerke nur dann förderbar sein, wenn sie bestimmte ökologische Kriterien erfüllen. Nicht förderbar wären demnach Neubauten, Erweiterungen und Revitalisierungen an „ökologisch wertvollen Gewässerstrecken mit sehr gutem ökologischen Zustand“ sowie derartige Baumaßnahmen an ökologisch wertvollen Gewässerstrecken mit sehr gutem hydromorphologischem Zustand auf einer durchgehenden Länge von mindestens einem Kilometer.

Ebenfalls nicht förderbar wären Neubauten, Erweiterungen und Revitalisierungen, die den Zustand von Schutzgebieten im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie verschlechtern beziehungsweise die in Natura-2000-Schutzgebieten oder Nationalparks liegen. Ferner ist ein Abschlag von 25 % auf die Förderung von Photovoltaikanlagen vorgesehen, die auf Grün- und Agrarflächen errichtet werden.

Prechtl-Grundnig zufolge ist dies überschießend. Im Zuge der Genehmigungsverfahren für den Neu- und Ausbau von Wasserkraftanlagen würden umfangreiche Umweltschutzauflagen erteilt. Nicht zuletzt müsse die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU eingehalten werden, samt den österreichischen Zusatzbestimmungen, die unter anderem ausführliche Leitfäden für den Bau von Fischaufstiegshilfen beinhalten. „Wozu also brauchen wir weitere ökologische Kriterien im EAG? Es wird ohnehin nichts genehmigt, was nicht naturverträglich ist“, betonte Prechtl-Grundnig.

„Schlechtachter“ unterwegs

Christian hielt dem entgegen, im EAG gehe es nicht um die Genehmigung von Anlagen, sondern um deren Förderbarkeit. Und dass der Gesetzgeber diesbezüglich Bedingungen stelle, könne wohl kein Problem sein. Ferner liefen die Genehmigungsverfahren keineswegs immer optimal ab. Viel hänge von Gutachtern und Interessensabwägungen ab: „Und was wir da erleben, ist oft erschütternd. Da sind ‚Schlechtachter‘ statt Gutachtern am Werk.“

Christian plädierte dafür, den Ausbau der Wasserkraft auf 2 Mrd. kWh pro Jahr zu beschränken, verglichen mit den 5 Mrd. kWh, die im EAG-Entwurf vorgesehen sind: „Dann käme man mit Revitalisierungen aus und bräuchte keine Neubauten. Die Ökologiekritierien im EAG würden praktisch gar nicht schlagend.“ Keinerlei Förderungen sollten laut Christian Kleinwasserkraftwerke erhalten: „Sie bringen für die Energieversorgung nichts.“

Die angesichts des Minderausbaus der Wasserkraft fehlenden 3 Mrd. kWh sollten Christian zufolge durch entsprechende Mehrausbauten im Bereich der Windkraft und der Photovoltaik (PV) kompensiert werden. Jedoch seien auch da ökologische Kriterien nötig, die im EAG-Entwurf „leider fehlen“. Notwendig sei beispielsweise die Ausweisung von Eignungs- und Tabuzonen inklusive „Wanderkorridoren“ für Vögel. Ferner dürften PV-Anlagen auf Freiflächen im Sinne des Schutzes der Biodiversität keinesfalls gefördert werden.

Prechtl-Grundnig konterte, Ausdrücke wie „Schlechtachter“ und „Gefälligkeitsgutachten“ hätten in einer sachlichen Diskussion nichts zu suchen. Sie wolle diese daher nicht weiter kommentieren. Falsch sei Christians Behauptung, Kleinwasserkraftwerke trügen nicht zur Energieversorgung bei: „Das könnte man von jeder einzelnen PV-Anlage auch sagen. In Summe ist die Stromerzeugung beträchtlich.“ Nach Angaben der Regulierungsbehörde E-Control belief sich die Stromproduktion mit Kleinwasserkraftwerken im Jahr 2019 auf etwa 6 Mrd. kWh, was rund 13,6 % der gesamten Stromerzeugung in Österreich entsprach.

Florian Maringer, der energiepolitische Referent im Kabinett der Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne), betonte, das EAG könne kein Allheilmittel sein. Es habe keinen Sinn, „einen Konflikt zwischen Naturschutz und Ökostromausbau aufzubauen. Natürlich achten wir auf beides“. Da die Wasserkraft in Österreich schon weitgehend ausgebaut sei, habe das Ministerium für deren Förderbarkeit Kriterien festgelegt. Bei der Windkraft und der PV sei dies angesichts der vorhandenen erheblichen Potenziale nicht nötig.

Freitag, 21.05.2021, 11:21 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Umstrittene Ökologie bei der Wasserkraft
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Umstrittene Ökologie bei der Wasserkraft
Das kommende Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz enthält Umweltkriterien für die Förderung von Ökostromanlagen. Laut E-Wirtschaft sind diese überschießend, laut NGOs genügen sie nicht.
Einen Schlagabtausch lieferten einander die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), Martina Prechtl-Grundnig, und der Vizepräsident des Umweltdachverbands (UWD), Reinhold Christian, bei einer Podiumsdiskussion am 20. Mai. Den Anlass bot das Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket), das die Ökostromförderung neu regeln und demnächst vom österreichischen Parlament beschlossen werden soll.

Dem Entwurf des EAG zufolge sollen Wasserkraftwerke nur dann förderbar sein, wenn sie bestimmte ökologische Kriterien erfüllen. Nicht förderbar wären demnach Neubauten, Erweiterungen und Revitalisierungen an „ökologisch wertvollen Gewässerstrecken mit sehr gutem ökologischen Zustand“ sowie derartige Baumaßnahmen an ökologisch wertvollen Gewässerstrecken mit sehr gutem hydromorphologischem Zustand auf einer durchgehenden Länge von mindestens einem Kilometer.

Ebenfalls nicht förderbar wären Neubauten, Erweiterungen und Revitalisierungen, die den Zustand von Schutzgebieten im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie verschlechtern beziehungsweise die in Natura-2000-Schutzgebieten oder Nationalparks liegen. Ferner ist ein Abschlag von 25 % auf die Förderung von Photovoltaikanlagen vorgesehen, die auf Grün- und Agrarflächen errichtet werden.

Prechtl-Grundnig zufolge ist dies überschießend. Im Zuge der Genehmigungsverfahren für den Neu- und Ausbau von Wasserkraftanlagen würden umfangreiche Umweltschutzauflagen erteilt. Nicht zuletzt müsse die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU eingehalten werden, samt den österreichischen Zusatzbestimmungen, die unter anderem ausführliche Leitfäden für den Bau von Fischaufstiegshilfen beinhalten. „Wozu also brauchen wir weitere ökologische Kriterien im EAG? Es wird ohnehin nichts genehmigt, was nicht naturverträglich ist“, betonte Prechtl-Grundnig.

„Schlechtachter“ unterwegs

Christian hielt dem entgegen, im EAG gehe es nicht um die Genehmigung von Anlagen, sondern um deren Förderbarkeit. Und dass der Gesetzgeber diesbezüglich Bedingungen stelle, könne wohl kein Problem sein. Ferner liefen die Genehmigungsverfahren keineswegs immer optimal ab. Viel hänge von Gutachtern und Interessensabwägungen ab: „Und was wir da erleben, ist oft erschütternd. Da sind ‚Schlechtachter‘ statt Gutachtern am Werk.“

Christian plädierte dafür, den Ausbau der Wasserkraft auf 2 Mrd. kWh pro Jahr zu beschränken, verglichen mit den 5 Mrd. kWh, die im EAG-Entwurf vorgesehen sind: „Dann käme man mit Revitalisierungen aus und bräuchte keine Neubauten. Die Ökologiekritierien im EAG würden praktisch gar nicht schlagend.“ Keinerlei Förderungen sollten laut Christian Kleinwasserkraftwerke erhalten: „Sie bringen für die Energieversorgung nichts.“

Die angesichts des Minderausbaus der Wasserkraft fehlenden 3 Mrd. kWh sollten Christian zufolge durch entsprechende Mehrausbauten im Bereich der Windkraft und der Photovoltaik (PV) kompensiert werden. Jedoch seien auch da ökologische Kriterien nötig, die im EAG-Entwurf „leider fehlen“. Notwendig sei beispielsweise die Ausweisung von Eignungs- und Tabuzonen inklusive „Wanderkorridoren“ für Vögel. Ferner dürften PV-Anlagen auf Freiflächen im Sinne des Schutzes der Biodiversität keinesfalls gefördert werden.

Prechtl-Grundnig konterte, Ausdrücke wie „Schlechtachter“ und „Gefälligkeitsgutachten“ hätten in einer sachlichen Diskussion nichts zu suchen. Sie wolle diese daher nicht weiter kommentieren. Falsch sei Christians Behauptung, Kleinwasserkraftwerke trügen nicht zur Energieversorgung bei: „Das könnte man von jeder einzelnen PV-Anlage auch sagen. In Summe ist die Stromerzeugung beträchtlich.“ Nach Angaben der Regulierungsbehörde E-Control belief sich die Stromproduktion mit Kleinwasserkraftwerken im Jahr 2019 auf etwa 6 Mrd. kWh, was rund 13,6 % der gesamten Stromerzeugung in Österreich entsprach.

Florian Maringer, der energiepolitische Referent im Kabinett der Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne), betonte, das EAG könne kein Allheilmittel sein. Es habe keinen Sinn, „einen Konflikt zwischen Naturschutz und Ökostromausbau aufzubauen. Natürlich achten wir auf beides“. Da die Wasserkraft in Österreich schon weitgehend ausgebaut sei, habe das Ministerium für deren Förderbarkeit Kriterien festgelegt. Bei der Windkraft und der PV sei dies angesichts der vorhandenen erheblichen Potenziale nicht nötig.

Freitag, 21.05.2021, 11:21 Uhr
Klaus Fischer

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