Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Der Bundestagsfinanzausschuss hat am 26. September eine Verbändeanhörung zur geplanten Umsatzsteuer auf Gaslieferungen auf 7 % durchgeführt. Auch Hilfen für Stadtwerke sollen kommen.
Die Umsatzsteuer auf Gasverbrauch soll von Oktober 2022 bis 31.3. 2024 von 19 % auf 7 % gesenkt werden. Grundlage dafür ist ein von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf. Wie die Fraktionen in dem Entwurf schreiben, entspricht der Zeitraum der Absenkung der Umsatzsteuer dem Zeitraum, in dem auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden soll. Letztere steht allerdings momentan wieder zur Disposition.
Am 26. September wurden vor der Abstimmung im Bundestag Sachverständige von Verbänden zur Umsatzsteuersenkung gehört. Dazu gehörten: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Bundeskartellamt, Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband − Gesamtverband, Handelsverband Deutschland (HDE), Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Prof. David Hummel und Prof. Roland Ismer (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg).
Stadtwerke fordern Steuersenkung auch für Wärme und Strom
Für den VKU begrüßte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im Erdgasnetz. „Der staatliche Anteil an den Energiekosten muss runter“, begründete er. „Wir brauchen aber mehr“, schränkte er zugleich ein. Weil viele Haushalte, viele Gewerbe- und Industriekunden die insgesamt gestiegenen Energiepreise nicht mehr tragen können, sollte auch der Mehrwertsteuersatz für Strom und Wärme sinken, forderte Liebing.
Dies könne auf 7 % oder sogar auf europarechtlich mögliche 5 % geschehen. „Zudem sollte der Bund die Stromsteuer von derzeit 20,50 Euro/MWh überdenken und auf das zulässige europäische Mindestmaß absenken, regte Liebing weiter an. „Für Gewerbekunden wären das beispielsweise 0,5 Euro/MWh und für Haushalte 1 Euro/MWh“, erläuterte er im Bundestagsausschuss. Das würde vor allem auch Unternehmen helfen, die ja von der Mehrwertsteuersenkung nichts haben.
Steuereinzug vereinfachen
Angesichts der sehr kurzen Umsetzungsfrist für die betroffenen Gasversorgungsunternehmen müsse die Finanzverwaltung durch Vereinfachungen helfen, forderte der VKU-Chef zugleich. So könnte im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug bei Gaslieferungen an Unternehmer ein möglichst reibungslosen Übergang zum ermäßigten Steuersatz gewährleistet werden.
Der Stadtwerkeverband forderte zugleich, auch eine pauschalierte, staatlich finanzierte Preisbremse für private, gewerbliche und industrielle Endverbraucher zu überdenken. Voraussetzung sei, dass diese Lösung strikt befristet wird, die Umsetzung für die Versorger praktikabel ist, die Preissubvention unmittelbar vom Staat getragen wird und Eingriffe in Großhandelsmärkte unterbleiben.
Schutzschirm für Stadtwerke aufspannen
Damit kommunale Unternehmen solvent bleiben, sollte ein bundesweit möglichst vereinheitlichen Schutzschirm aufgespannt werden. Dazu gehöre ein Insolvenzmoratorium – ähnlich wie während der Corona-Pandemie −, Bürgschaften und Liquiditätshilfen. Insolvenzen von Stadtwerken stellten eine erhebliche Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland dar, warnte Liebing zugleich. „Wir sprechen für diesen finanziellen Posten von einem mittleren zweistelligen Milliardenbetrag“, schätzte er.
Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) unterstützte diese Forderung. „Bund und Länder müssen den Bestand der Stadtwerke bei drohenden Zahlungsausfällen durch Liquiditätshilfen sichern“, sagte sie. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte sich am Wochenende für einen Rettungsschirm für Stadtwerke und für Sozialeinrichtungen ausgesprochen. Laut der Vorgabe von EU-Kommission und Bundesregierung sollen alle Verbraucher, auch Stadtwerke, 15 % ihres bisherigen Energieverbrauchs einsparen.
Am 28. September beraten die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen der hohen Energiepreise über weitere Entlastungen. Wegen einer Corona-Infektion soll der Kanzler virtuell zugeschaltet werden.
Montag, 26.09.2022, 16:38 Uhr
Susanne Harmsen
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