Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Im neuen "Investitionsbeschleunigungsgesetz" wird auch beim Umstieg auf Gasturbinen und dem Ausbau von Fernwärmenetzen in bestimmten Fällen auf Planfeststellungsverfahren verzichtet.
Das nun im Bundestag verabschiedete Investitionsbeschleunigungsgesetz adressiert neben Schienenverkehr und Windparks auch fossile Großanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Am 5. November beschloss das Parlament zusätzlich zum ursprünglichen Regierungsbeschluss auch Erleichterungen für die Genehmigungsverfahren für die schnelle Umrüstung von Kohlekraftwerken auf Gas.Das Investitionsbeschleunigu
Freitag, 6.11.2020, 15:07 Uhr
Susanne Harmsen
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