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Die Bundesregierung macht Ernst mit der Einschränkung von Vergünstigungen bei der EEG-Umlage und scheut sich laut ihrem Kabinettsbeschluss auch nicht, bestehende Eigenerzeugungs-Anlagen einzubeziehen.
„Die Eigenstromerzeugung wird an den Ausbaukosten der erneuerbaren Energien beteiligt“, heißt es in der E&M powernews vorliegenden Kabinettsvorlage vom 22. Januar. Lediglich der Kraftwerkseigenverbrauch bleibt ausgenommen. Konkret sollen bei einer Eigenstromerzeugung in Neuanlagen 90
Donnerstag, 23.01.2014, 11:15 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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