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Energie & Management > Kernkraft - Umgang mit Atomrückstellungen bleibt unklar
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Kernkraft

Umgang mit Atomrückstellungen bleibt unklar

Nordrhein-Westfalen hat am 19. September im Bundesrat einen Antrag blockiert, der Betreiber von Kernkraftwerken zu einer Insolvenzabsicherung für Atomrückstellungen verpflichten sollte.
Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz hatten einen Antrag initiiert, um über den Umgang mit Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich zu entscheiden. Es ging darum zu überprüfen, ob die Rückstellungen ausreichen und sicher zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde kurzfristig von der Tagesordnu

Montag, 22.09.2014, 11:12 Uhr
Michael Pecka
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Umgang mit Atomrückstellungen bleibt unklar
Nordrhein-Westfalen hat am 19. September im Bundesrat einen Antrag blockiert, der Betreiber von Kernkraftwerken zu einer Insolvenzabsicherung für Atomrückstellungen verpflichten sollte.
Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz hatten einen Antrag initiiert, um über den Umgang mit Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich zu entscheiden. Es ging darum zu überprüfen, ob die Rückstellungen ausreichen und sicher zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde kurzfristig von der Tagesordnu

Montag, 22.09.2014, 11:12 Uhr
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