Als „üblicher Preis“ für KWK-Stromeinspeisung soll der durchschnittliche Baseload-Preis an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal gelten.
Diese Änderung des KWK-Gesetzes will der Bundestag am 2. April zusammen mit der EEG-Novelle beschließen. Laut Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) würde sich damit für das erste Quartal 2004 die Einspeisevergütung auf 2,85 Ct/kWh erhöhen, mit steigender Tendenz. Vor allem die großen Netzbetreiber zahlen derzeit für Einspeisung aus kleinen KWK-Anlagen einen über 1 Ct/kWh niedrigeren Preis.
Donnerstag, 1.04.2004, 16:37 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH