Eine Methode zur Ermittlung des „üblichen Preises“ für kleine KWK-Anlagen ohne Leistungsmessung nach dem KWK-Gesetz haben die Verbände der Stromwirtschaft in einem Positionspapier vorgelegt. Der Schönheitsfehler: Das angenommene Erzeugungsprofil führt zu einer krassen Unterbewertung des eingespeisten KWK-Stroms.
Das KWK-Gesetz vom 19. März 2002 (KWKModG) legt zwar für den aus begünstigten KWK-Anlagen eingespeisten KWK-Strom Zuschläge fest, die der Netzbetreiber zu zahlen hat. Die Vergütung des Stroms selber soll aber der Markt regeln. Kann sich der Einspeiser mit dem Netzbetreiber nicht einigen oder keinen kaufbereiten „Dritten“ vorweisen, soll der „übliche Preis“ zuzüglich der ver
Montag, 18.08.2003, 16:02 Uhr
Jan Mühlstein
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