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Energie & Management > Österreich -
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

"Übergewinn"-Abschöpfung kostet Verbund 2,1 Milliarden Euro

Entsprechende staatliche Maßnahmen treffen den Stromkonzern außer in Österreich in Deutschland, Rumänien und Spanien. An der geplanten Sonderdividende für 2022 hält er vorerst fest.
Die staatlichen Abschöpfungen sogenannter „Übergewinne“ in Österreich, Deutschland, Spanien und Rumänien kosten den Verbund, den größten Stromkonzern Österreichs, nach derzeitigem Stand voraussichtlich rund 2,1 Milliarden Euro. Davon entfallen 1,8 Milliarden Euro auf Österreich und 0,3 Milliarden Euro auf Deutschland, berichtete der Leiter des Finanzmanagements des Unternehmens, Andreas Wollein, am 21. Dezember in einer Aussendung. Ihm zufolge fallen die ergebniswirksamen Zahlungen „im Wesentlichen zu gleichen Teilen“ 2023 und 2024 an. Dennoch hält der Verbund vorerst weiterhin an der geplanten Sonderdividende von insgesamt rund 400 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2022 fest, versicherte Wollein.

Hinsichtlich Österreichs stellt sich die Lage laut seinen Angaben wie folgt dar: Für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2023 werden 90 Prozent der anfallenden „Übergewinne“ abgeschöpft. Sie treten auf, wenn der von einem Unternehmen erzielte monatliche Durchschnittspreis für Strom 140 Euro/MWh übersteigt. Investiert ein Unternehmen in den Ausbau der erneuerbaren Energien und in Energieeffizienz, erfolgt die Abschöpfung erst ab einem Preis von bis zu 180 Euro/MWh, im Fall des Verbunds laut Wollein ab 176 Euro/MWh. Die Abschöpfung verläuft in Form des „Energiekrisenbeitrags-Strom“ (EKB-S). Diesen haben die betroffenen Unternehmen am 30. September 2023 für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 zu bezahlen. Am 31. März 2024 ist er für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2023 fällig.

Auch in Deutschland wird es durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen Wollein zufolge „voraussichtlich zu wesentlichen Abschöpfungsbeträgen kommen.“ Hier erfolgt die Abschöpfung der „Übergewinne“ auf der Grundlage von „Grenzbeträgen“, die je nach der zur Stromerzeugung genutzten Technologie sowie im Bereich der erneuerbaren Energien auch nach der Vermarktungsart unterschiedlich sind. „In Deutschland werden 90 Prozent der Überschusserlöse, die zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 30. Juni 2023 anfallen, abgeschöpft – mit der Möglichkeit einer Verlängerung von 30. Juni 2023 bis 30. April 2024“, schilderte Wollein die Interpretation der Rechtslage durch den Verbund.

Zur Situation in Rumänien und Spanien machte Wollein in der keine Angaben. In Spanien verfolgt der Verbund den Ausbau der Windkraft und der Photovoltaik. In Rumänien ist er an Windparks beteiligt.

Mittwoch, 21.12.2022, 16:12 Uhr
Klaus Fischer
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Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich
"Übergewinn"-Abschöpfung kostet Verbund 2,1 Milliarden Euro
Entsprechende staatliche Maßnahmen treffen den Stromkonzern außer in Österreich in Deutschland, Rumänien und Spanien. An der geplanten Sonderdividende für 2022 hält er vorerst fest.
Die staatlichen Abschöpfungen sogenannter „Übergewinne“ in Österreich, Deutschland, Spanien und Rumänien kosten den Verbund, den größten Stromkonzern Österreichs, nach derzeitigem Stand voraussichtlich rund 2,1 Milliarden Euro. Davon entfallen 1,8 Milliarden Euro auf Österreich und 0,3 Milliarden Euro auf Deutschland, berichtete der Leiter des Finanzmanagements des Unternehmens, Andreas Wollein, am 21. Dezember in einer Aussendung. Ihm zufolge fallen die ergebniswirksamen Zahlungen „im Wesentlichen zu gleichen Teilen“ 2023 und 2024 an. Dennoch hält der Verbund vorerst weiterhin an der geplanten Sonderdividende von insgesamt rund 400 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2022 fest, versicherte Wollein.

Hinsichtlich Österreichs stellt sich die Lage laut seinen Angaben wie folgt dar: Für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2023 werden 90 Prozent der anfallenden „Übergewinne“ abgeschöpft. Sie treten auf, wenn der von einem Unternehmen erzielte monatliche Durchschnittspreis für Strom 140 Euro/MWh übersteigt. Investiert ein Unternehmen in den Ausbau der erneuerbaren Energien und in Energieeffizienz, erfolgt die Abschöpfung erst ab einem Preis von bis zu 180 Euro/MWh, im Fall des Verbunds laut Wollein ab 176 Euro/MWh. Die Abschöpfung verläuft in Form des „Energiekrisenbeitrags-Strom“ (EKB-S). Diesen haben die betroffenen Unternehmen am 30. September 2023 für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 zu bezahlen. Am 31. März 2024 ist er für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2023 fällig.

Auch in Deutschland wird es durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen Wollein zufolge „voraussichtlich zu wesentlichen Abschöpfungsbeträgen kommen.“ Hier erfolgt die Abschöpfung der „Übergewinne“ auf der Grundlage von „Grenzbeträgen“, die je nach der zur Stromerzeugung genutzten Technologie sowie im Bereich der erneuerbaren Energien auch nach der Vermarktungsart unterschiedlich sind. „In Deutschland werden 90 Prozent der Überschusserlöse, die zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 30. Juni 2023 anfallen, abgeschöpft – mit der Möglichkeit einer Verlängerung von 30. Juni 2023 bis 30. April 2024“, schilderte Wollein die Interpretation der Rechtslage durch den Verbund.

Zur Situation in Rumänien und Spanien machte Wollein in der keine Angaben. In Spanien verfolgt der Verbund den Ausbau der Windkraft und der Photovoltaik. In Rumänien ist er an Windparks beteiligt.

Mittwoch, 21.12.2022, 16:12 Uhr
Klaus Fischer

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