Die italienische Regierung hat im Hinblick auf die am 1. Juli in Kraft tretende Liberalisierung des Strommarktes ein Dekret zum Verbraucherschutz für eine vorläufige Neuordnung des Energiesektors verabschiedet.
Danach ist eine vollständige Trennung zwischen der Distribution und der Vermarktung von Strom geplant. Eingeführt wird auch die Verpflichtung, im Fall eines Versorgerwechsels bei entsprechender Zustimmung des Kunden alle vertraglichen Unterlagen dem neuen Versorger zugänglich zu machen. Gestärkt wird zudem die Rolle des an der Strombörse für die Nachfrageseite zuständigen Acquirente Unico, der
Freitag, 25.05.2007, 08:23 Uhr
Harald Jung
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