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Energie & Management > Erneuerbare Energien Gesetz - Übergangsregelung für EEG-Umlage bleibt 2018 bestehen
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Erneuerbare Energien Gesetz

Übergangsregelung für EEG-Umlage bleibt 2018 bestehen

Die EU-Kommission lässt zunächst die verminderte EEG-Umlage für Eigenstrom aus KWK-Anlagen bestehen. Offen bleibt, wie es mit der Umlage 2019 weitergeht.
Die Europäische Kommission hat am 1. August 2018 die von Deutschland geplante Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch hocheffiziente KWK-Anlagen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Der Beschluss der Kommission stützt sich auf eine Grundsatzvereinbarung, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am 7. Mai 2018 erzielt haben

Donnerstag, 2.08.2018, 11:17 Uhr
Markus Gailfuß
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Erneuerbare Energien Gesetz
Übergangsregelung für EEG-Umlage bleibt 2018 bestehen
Die EU-Kommission lässt zunächst die verminderte EEG-Umlage für Eigenstrom aus KWK-Anlagen bestehen. Offen bleibt, wie es mit der Umlage 2019 weitergeht.
Die Europäische Kommission hat am 1. August 2018 die von Deutschland geplante Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch hocheffiziente KWK-Anlagen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Der Beschluss der Kommission stützt sich auf eine Grundsatzvereinbarung, die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am 7. Mai 2018 erzielt haben

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