Zum 1. Juli sollten die Vorgaben der EU-Beschleunigungsrichtlinie in nationales Energierecht umgesetzt werden. Deutschland wird diese Frist nicht einhalten, denn die Verabschiedung der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wird sich nach Angaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) bis Ende des Jahres verzögern.
Als Übergangslösung soll ab 1. Juli bei der mit der künftigen Regulierung des Strom- und Gasmarktes beauftragten Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (REGTP) in Bonn ein „Aufbaustab Energieregulierung“ seine Arbeit aufnehmen, teilte das BMWA in Berlin mit. Außerdem werde die REGTP ab sofort in beratenden Gremien auf europäischer Ebene mitarbeiten und unter anderem an d
Donnerstag, 1.07.2004, 10:56 Uhr
Cerstin Gammelin
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