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Energie & Management > Regenerative - Übergangsfrist für Meldepflicht
Bild: Fotolia.com, Jürgen Fälchle
Regenerative

Übergangsfrist für Meldepflicht

Ab dem 1. August 2014 neu in Betrieb genommene erneuerbare Energien-Anlagen müssen der Bundesnetzagentur innerhalb von drei Wochen gemeldet werden. Es gibt aber eine Übergangsfrist.
Die neue Regelung sieht vor, dass neue Anlagen innerhalb von drei Wochen nach der Inbetriebnahme bei der BNetzA registriert werden müssen. Die Meldepflicht trifft laut der Behörde Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie neue Windkraftanlagen an Land und auf der See, Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Geothermie und Wasserkraft.In der Startphase des neuen

Dienstag, 9.09.2014, 12:45 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Regenerative - Übergangsfrist für Meldepflicht
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Übergangsfrist für Meldepflicht
Ab dem 1. August 2014 neu in Betrieb genommene erneuerbare Energien-Anlagen müssen der Bundesnetzagentur innerhalb von drei Wochen gemeldet werden. Es gibt aber eine Übergangsfrist.
Die neue Regelung sieht vor, dass neue Anlagen innerhalb von drei Wochen nach der Inbetriebnahme bei der BNetzA registriert werden müssen. Die Meldepflicht trifft laut der Behörde Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie neue Windkraftanlagen an Land und auf der See, Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Geothermie und Wasserkraft.In der Startphase des neuen

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