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Betreiber kritischer Infrastrukturen (Kritis) in den Bereichen Energie, Wasser, IT und Telekommunikation müssen ihre IT-Systeme besser schützen. Unterstützung bietet der TÜV Süd.
Zum 3. Mai müssen Kritis-Betreiber den Nachweis erbringen, dass ihre IT-Systeme sicherheitstechnische Standards einhalten und besondere Vorsorgemaßnahmen umgesetzt wurden. Dies ergibt sich aus der Vorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) und dem §8a des BSIG. Dazu zählen auch kritische Dienstleistungen im Sinne der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV), die zur
Montag, 9.04.2018, 11:41 Uhr
Andreas Kögler
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