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Produzierende Unternehmen, die von Energie- und Stromsteuerrückerstattungen für das Jahr 2014 profitieren wollen, müssen bis Jahresende entsprechende Nachweise erbringen.
Für die Steuerrückerstattung gemäß der Spitzenausgleichs-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) müssen Unternehmen bis zum 31. Dezember 2014 per Testat belegen, dass ein Energiemanagementsystem nach DIN EN
Donnerstag, 28.08.2014, 15:14 Uhr
Jan Mühlstein
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