Die Stadtwerke Tübingen GmbH hat sich der Klage mehrerer Versorger gegen die Änderung des §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung angeschlossen.
Mit dem §19 der seit Jahresbeginn geltenden Verordnung der Bundesnetzagentur werden Großverbraucher, die 10 GWh Strom pro Jahr abnehmen und mindestens 7 000 Benutzungsstunden haben, von den Netznutzungsgebühren befreit. Die Kosten müssten dann von den Versorgern auf kleine Unternehmen und Haushaltskunden umgelegt werden. Gegen die Änderung der Verordnung hatten bereits die Elektrizitätsw
Donnerstag, 12.04.2012, 14:54 Uhr
Andreas Kögler
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