Die Energie- und Versorgungsgesellschaft EVB im oberhessischen Butzbach wurde vom Bund der Energieverbraucher wegen Kundenunfreundlichkeit und der Verhinderung dezentraler Stromerzeugung durch Verbraucher „ausgezeichnet“.
Die EVB wolle den Hausanschluss eines Stromkunden ausgraben, weil dieser über eine Direktleitung Strom aus einem Blockheizkraftwerk seines Nachbarn bezieht, begründet die Preisvergabe Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Verbraucherverbandes. Sollte das BHKW einmal stillgelegt werden, müsste der Kunde erneut einen Stromanschluss bei der EVB beantragen und die Neuverlegung zum zweiten Mal bezahlen.
Dienstag, 20.01.2004, 10:13 Uhr
Jan Mühlstein
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