Quelle: Qualitas Energy Deutschland GmbH
In seiner Stellungnahme zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz für erneuerbare Energieanlagen bemängelt der Bundesverband Windenergie (BWE) zahlreiche Lücken im Referentenentwurf.
Der Entwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes (GBeschlG) weise zahlreiche Lücken auf und müsse dringend überarbeitet werden. Das fordert der Bundesverband Windenergie (BWE) in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Gesetz. Mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes um.
Eine deutliche Leerstelle im Gesetzentwurf sieht der BWE beim Thema Transport. Für eine Windenergieanlage (WEA) seien rund 15 Groß- und Schwerlasttransporte nötig. Für 551 WEA im Jahr 2022 waren somit 8.265 Transportgenehmigungen erforderlich. „In Zukunft müssen 2.000 Anlagen pro Jahr errichtet werden. Das entspricht über 30.000 Transportgenehmigungen“, sagte Hermann Albers, Präsident des BWE.
Mit der derzeitigen Genehmigungsdauer von sechs Wochen und mehr sei das nicht zu schaffen. „Die Bundesregierung muss diese Lücke im Entwurf schließen und die Behörden in die Lage versetzen, die wachsende Zahl an Anträgen zügig zu bearbeiten“, forderte Albers. Der BWE habe in der Vergangenheit zahlreiche Vorschläge vorgelegt, wie diese Situation verbessert werden kann, erinnerte er.
Weitere Lücken schnell schließenIm Luftverkehrsgesetz sollte klargestellt werden, dass nur die Genehmigungsbehörde das Verfahren führt und deshalb auch nur sie die Fristen verlängern und im Falle rechtswidriger Verweigerung der Luftfahrtbehörde die Zustimmung ersetzen darf. Laut dem Entwurf könne die zuständige Luftfahrtbehörde eine Verlängerung der Frist zur Zustimmung herbeiführen. „Damit würde der Bock zum Gärtner gemacht, denn die Behörde könnte ihre eigenen Fristen selbst verlängern“, kritisierte Albers.
Eine weitere Lücke besteht nach Ansicht des BWE bei der Berücksichtigung des Modernisierungspakets, das der Koalitionsausschuss am 28. März 2023 angekündigt hatte. „Die dort aufgenommenen Erleichterungen für die Errichtung von Windenergieanlagen entlang von Bahnschienen finden sich nicht im vorliegenden Entwurf wieder“, mahnte Albers. „Die Bundesregierung sollte gründlich prüfen, welche Maßnahmen sie an anderen Stellen schon beschlossen hat und den Entwurf entsprechend anpassen“, forderte der BWE-Präsident.
Im Bundesfernstraßengesetz fehle die Festlegung verbindlicher Anforderungen für die Prüfung der Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Straßenverkehrs durch Windenergieanlagen und die ausreichende Sicherung der Erschließungszuwegung.
Die
BWE-Stellungnahme zum GBeschlG steht als PDF zum Download bereit.
Mittwoch, 3.05.2023, 12:55 Uhr
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