Das Bundeskabinett hat am 27. August eine Änderung des Börsengesetzes vorgelegt, mit der mögliche Marktmanipulationen im Strom-Großhandel künftig leichter aufgedeckt werden können.
Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, sollen die Handelsüberwachungsstellen an den Energiebörsen künftig auch außerbörsliche Geschäfte erfassen. Die neue Regelung sei "auf die besondere Situation im Energiemarkt mit einem hohen Anteil außerbörslicher Geschäfte zugeschnitten", begründete das Bundeskabinett die Entscheidung.Zwei Passagen des §7 Abs.1 des Börsengesetzes wurden dabei verände
Donnerstag, 28.08.2008, 15:36 Uhr
Andreas Kögler
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