Die Quelle des gelieferten Stroms und die Umweltbelastungen bei der Stromerzeugung müssen von Juli 2004 an den Verbrauchern schriftlich mitgeteilt werden.
Dies ist eine der neuen Bestimmungen in der veränderten Stromrichtlinie, die der EU-Ministerrat am 16. Juni verabschiedete. Die auf Initiative des EU-Parlaments in die neue Stromrichtlinie aufgenommene Regelung verlangt, dass Stromquellen und Umweltbelastungen, mindestens CO2-Emissionen und radioaktive Abfälle, für die gesamte Strombeschaffung eines Versorgungsunternehmens ermittelt und allen
Dienstag, 17.06.2003, 13:53 Uhr
Cerstin Gammelin
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