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Zum Schutz möglicher Standorte für ein Atommüll-Endlager muss zukünftig das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) an den Genehmigungsverfahren beteiligt werden.
Ob es um Erdwärmenutzung, Erdgasbohrungen, Brunnenbau oder Bergbauprojekte zur Rohstoffgewinnung geht – ab Mitte August müssen laut Mitteilung des BfE Tätigkeiten und Vorhaben in Salz-, Ton- oder Granitschichten ab einer Tiefe von 100 Metern auf mögliche Wechselwirkungen zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Stoffe geprüft werden. Die zuständigen Länderbehörden dürfen sol
Dienstag, 25.07.2017, 11:32 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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