Die Thyssengas GmbH hat in ihrem Rechtsstreit mit den Stadtwerken Aachen AG (Stawag) um die Einhaltung von bestehenden Lieferverträgen die Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen. Dies teilten die Rechtsanwälte Becker, Büttner, Held heute mit.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte vor zwei Jahren die Klage von Thyssengas auf Feststellung der Wirksamkeit eines langfristigen Gasliefervertrages aus der Monopolzeit abgewiesen. Mit der Rücknahme der Revision ist dieses Urteil damit nun rechtskräftig geworden.Nach Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Becker, Büttner, Held habe Thyssengas sein Vorgehen mit anderen marktbeherr
Dienstag, 4.11.2003, 16:38 Uhr
Kai Eckert
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