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Die neue Behörde könnte am 1. Januar 2019 ihre Arbeit aufnehmen.
Thüringen ist eines von fünf Bundesländern, das im Rahmen einer sogenannten Organleihe, ihre Regulierungsaufgaben zur Bundesnetzagentur „ausgelagert“ haben.Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben dazu jeweils einen Vertrag mit der Bundesnetzagentur geschlossen, damit diese die Regulierung der betreffenden Netzbetreiber übernimmt. Dies geschieht auf d
Mittwoch, 27.09.2017, 14:03 Uhr
Fritz Wilhelm
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