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Das Bundesland Thüringen hat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der für eine finanzielle Entlastung von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen sorgen soll.
Seit 1. Januar müssen KWK-Anlagen zur Eigenstromversorgung, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, die volle EEG-Umlage zahlen. Dies gilt solange, bis eine neue Regelung für diese Anlagen geschaffen und von der EU beihilferechtlich genehmigt ist. Für die Betreiber hat die jetzt geltende Regelung erhebliche finanzielle Folgen. Das Bundesland Thüringen setzt sich jetzt
Freitag, 2.02.2018, 16:02 Uhr
Armin Müller
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