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Energie & Management > Gasnetz - Thüga: Schnell Fragen zum Wasserstoffnetz klären
Quelle: Shutterstock / Zivica Kerkez
Gasnetz

Thüga: Schnell Fragen zum Wasserstoffnetz klären

Die Thüga AG begrüßt die Festlegung der Bundesnetzagentur zu verkürzten Abschreibungen von Erdgasinfrastruktur. Zugleich mahnt sie die schnelle Klärung offener Fragen zum H2-Netz an.
Kurz vor dem Ende der Konsultationsfrist am 7. August hat die Thüga AG die von der Bundesnetzagentur vorgesehenen flexiblen Abschreibungsmöglichkeiten für die Erdgas-Infrastruktur als sinnvoll bezeichnet. Das Stadtwerke-Netzwerk sieht aber ungeklärte Fragen bei der Umwidmung von Erdgasleitungen für Wasserstoff. Der Regulierer konsultiert seit März einen Festlegungsentwurf „zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen“ („KANU 2.0“) mit der Branche.

Thüga-Chef Constantin Alsheimer resümierte: „Flexibilität ist das Fundament für die Energiewende, aber nur die halbe Miete.“ In seiner Einschätzung der KANU 2.0 erläutert der Vorstandsvorsitzende der Thüga: „Niemand kann vorhersagen, wie unsere Welt im Jahr 2045 aussehen wird.“ Angebot und Nachfrage werden letztlich regeln, welches Verhältnis zwischen grünem Strom und grünem Gas sich dann einstellen wird.

Umbau zu Wasserstoffnetzen nicht geklärt

Um wegen des Klimawandels einen raschen Umbau des Energiesystems zu erreichen, seien hohe Investitionen erforderlich. „Gleichzeitig muss die Energieversorgung sichergestellt werden und bezahlbar bleiben“, erinnert Alsheimer. Daher bringe der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur ein wichtiges Thema für das Gelingen der Energiewende voran. Alsheimer vermisst allerdings eine klare Regelung für die Transformation der Verteilnetze hin zu Wasserstoff.

„Für die auf dieser Ebene anstehenden Entscheidungen bedarf es von Beginn an einer hohen Rechtssicherheit“, mahnte er. Die Bundesnetzagentur solle die noch offenen regulatorischen Finanzierungsfragen für die Transformation zeitnah aufgreifen. „Die Wasserstoff-Strategie darf nicht auf halber Strecke verharren“, fordert der Thüga-Chef.
 
Thüga-Vorstandsvorsitzender Constantin Alsheimer
Quelle: Astrid M. Obert / astridobert.com

Klare Regeln fürs Ende des Erdgasnetzes bis 2045

Positiv seien dagegen die Regelungen zum Erdgasnetz. Mit der Möglichkeit für die Netzbetreiber, ihre Netze bis spätestens 2045 abzuschreiben, stellt die Bundesnetzagentur die zeitliche Kongruenz der Gasnetzregulierung mit dem Zieljahr der Klimaneutralität her. Zudem räumt sie den Netzbetreibern noch kürzere Nutzungsdauern und die Wahl zwischen unterschiedlichen Abschreibungsmodellen ein.

„Dieses Plus an Flexibilität begrüßen wir ausdrücklich“, so Alsheimer. Netzbetreiber könnten so individuell, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und je nach Verfügbarkeit der Energieträger entscheiden, welche Netzteile auf Wasserstoff umgestellt und welche nicht mehr genutzt werden. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sei dies zu begrüßen. Der Entwurf bringe die Belange der Gaskunden, der Netzbetreiber und der Energiewende gut miteinander in Einklang.

Die Thüga Aktiengesellschaft mit Sitz in München ist eine Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft, die als Minderheitsgesellschafterin bundesweit an rund 100 Unternehmen der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft beteiligt ist. Die Thüga-Partnerunternehmen versorgen derzeit rund zwei Millionen Kunden mit Erdgas.

Den Verlauf des „KANU-2.0“-Festlegungsverfahrens dokumentiert die Netzagentur im Internet samt ursprünglichen Eckpunkten und dem Entwurf.

Dienstag, 6.08.2024, 13:12 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Shutterstock / Zivica Kerkez
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Thüga: Schnell Fragen zum Wasserstoffnetz klären
Die Thüga AG begrüßt die Festlegung der Bundesnetzagentur zu verkürzten Abschreibungen von Erdgasinfrastruktur. Zugleich mahnt sie die schnelle Klärung offener Fragen zum H2-Netz an.
Kurz vor dem Ende der Konsultationsfrist am 7. August hat die Thüga AG die von der Bundesnetzagentur vorgesehenen flexiblen Abschreibungsmöglichkeiten für die Erdgas-Infrastruktur als sinnvoll bezeichnet. Das Stadtwerke-Netzwerk sieht aber ungeklärte Fragen bei der Umwidmung von Erdgasleitungen für Wasserstoff. Der Regulierer konsultiert seit März einen Festlegungsentwurf „zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen“ („KANU 2.0“) mit der Branche.

Thüga-Chef Constantin Alsheimer resümierte: „Flexibilität ist das Fundament für die Energiewende, aber nur die halbe Miete.“ In seiner Einschätzung der KANU 2.0 erläutert der Vorstandsvorsitzende der Thüga: „Niemand kann vorhersagen, wie unsere Welt im Jahr 2045 aussehen wird.“ Angebot und Nachfrage werden letztlich regeln, welches Verhältnis zwischen grünem Strom und grünem Gas sich dann einstellen wird.

Umbau zu Wasserstoffnetzen nicht geklärt

Um wegen des Klimawandels einen raschen Umbau des Energiesystems zu erreichen, seien hohe Investitionen erforderlich. „Gleichzeitig muss die Energieversorgung sichergestellt werden und bezahlbar bleiben“, erinnert Alsheimer. Daher bringe der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur ein wichtiges Thema für das Gelingen der Energiewende voran. Alsheimer vermisst allerdings eine klare Regelung für die Transformation der Verteilnetze hin zu Wasserstoff.

„Für die auf dieser Ebene anstehenden Entscheidungen bedarf es von Beginn an einer hohen Rechtssicherheit“, mahnte er. Die Bundesnetzagentur solle die noch offenen regulatorischen Finanzierungsfragen für die Transformation zeitnah aufgreifen. „Die Wasserstoff-Strategie darf nicht auf halber Strecke verharren“, fordert der Thüga-Chef.
 
Thüga-Vorstandsvorsitzender Constantin Alsheimer
Quelle: Astrid M. Obert / astridobert.com

Klare Regeln fürs Ende des Erdgasnetzes bis 2045

Positiv seien dagegen die Regelungen zum Erdgasnetz. Mit der Möglichkeit für die Netzbetreiber, ihre Netze bis spätestens 2045 abzuschreiben, stellt die Bundesnetzagentur die zeitliche Kongruenz der Gasnetzregulierung mit dem Zieljahr der Klimaneutralität her. Zudem räumt sie den Netzbetreibern noch kürzere Nutzungsdauern und die Wahl zwischen unterschiedlichen Abschreibungsmodellen ein.

„Dieses Plus an Flexibilität begrüßen wir ausdrücklich“, so Alsheimer. Netzbetreiber könnten so individuell, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und je nach Verfügbarkeit der Energieträger entscheiden, welche Netzteile auf Wasserstoff umgestellt und welche nicht mehr genutzt werden. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sei dies zu begrüßen. Der Entwurf bringe die Belange der Gaskunden, der Netzbetreiber und der Energiewende gut miteinander in Einklang.

Die Thüga Aktiengesellschaft mit Sitz in München ist eine Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft, die als Minderheitsgesellschafterin bundesweit an rund 100 Unternehmen der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft beteiligt ist. Die Thüga-Partnerunternehmen versorgen derzeit rund zwei Millionen Kunden mit Erdgas.

Den Verlauf des „KANU-2.0“-Festlegungsverfahrens dokumentiert die Netzagentur im Internet samt ursprünglichen Eckpunkten und dem Entwurf.

Dienstag, 6.08.2024, 13:12 Uhr
Susanne Harmsen

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