Die Thüga setzt sich für eine schnelle Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ein. Die Kraft-Wärme-Kopplung sei unverzichtbar für das Gelingen der Energiewende.
Eine zügige Novellierung des im Jahr 2026 auslaufenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ist aus Sicht des Stadtwerke-Netzwerks Thüga ein zentraler und wirksamer Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie sei insofern eine unverzichtbare Ergänzung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung, teilte die Thüga mit.
„Deutschlandweit fehlen zahlreiche wasserstofffähige Gaskraftwerke. Die Bundesregierung will für deren Bau rund 16
Milliarden Euro an Steuermitteln einsetzen. Ein kluger Schachzug wäre, in diesem Zusammenhang die Kraft-Wärme-Kopplung über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern“, erklärt Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender der Thüga
AG.
KWK-Kraftwerke seien hocheffizient im Betrieb. Alsheimer: „Sie sind zudem effizient zur Absicherung der Versorgungssicherheit sowohl im Bereich der Strom- als auch der Wärmeerzeugung: Gerade im Winter benötigt Deutschland gleichzeitig grüne Moleküle und viel mehr grüne Elektronen. Im Bundeshaushalt könnten zusätzliche Mittel eingespart werden, die andernfalls für reine Stromerzeugungsanlagen aufgebracht werden müssten.“
Konkret fordert der Stadtwerke-Verbund Thüga unter anderem, dass KWKG zu entfristen, anstatt es nur wieder zu verlängern. Außerdem solle das Gesetz zügig novelliert werden, damit es Anreize für den Einsatz von klimaschonenden Brennstoffen und für eine systemkompatible Fahrweise von KWK-Anlagen bis mindestens ins Jahr 2035 setzt. Dieser Schritt ist laut der Thüga unmittelbar umsetzbar, denn die Befristung auf das Jahr 2026 resultiert aus beihilferechtlichen Auflagen. Diese seien jedoch mittlerweile obsolet, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) das KWKG aus dem Beihilferecht entlassen hat (wir berichteten).
KWK-Anlagen decken bereits heute laut einer Studie von Frontier Economics 22
Prozent der Netto-Stromerzeugung und 17
Prozent der benötigten Wärme in Deutschland. Dabei ist die Korrelation zwischen Strom- und Wärmebedarf hoch: 75 Prozent der Strom-Residuallast fallen im Winterhalbjahr an, in dem naturgemäß auch der Wärmebedarf am größten ist. „Da KWK-Anlagen meist in der Nähe der urbanen Verbrauchsschwerpunkte stehen, fällt der Aufwand für den Stromnetz-Ausbau im Vergleich zum Bau von Residualkraftwerken auf der grünen Wiese geringer aus, zudem sind heute schon KWK-Systeme in Kombination mit Wärmespeichern und Power-to-Heat-Anlagen hochflexibel und ein idealer Komplementär für die Stromerzeugung aus Sonne und Wind“, argumentiert die Thüga.
Die Forderungen von AGFW und B.KWKDie KWK-Branche drängt seit Monaten auf eine Novellierung des KWKG bis zur Sommerpause. Verzögerungen führten bereits heute dazu, dass Investitionen nicht getätigt würden und so das Gesamtziel Klimaneutralität bis 2045 gefährdet sei, mahnte etwa Anfang des Jahres Hansjörg Roll, Präsident des Energieeffizienzverbandes für Wärme, Kälte und KWK (AGFW). Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Anfang des Jahres auf dem Informationstag des AGFW rasches Handeln versprochen. Allerdings strebt sein Ministerium an, sich zuerst um einen Kapazitätsmechanismus zu kümmern – und dann erst um das KWKG.
Auch der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) moniert diese zögerliche Haltung. Man begrüße zwar die nun festgelegten Eckpunkte zur Kraftwerksstrategie grundsätzlich, sagte Verbandspräsident Claus-Heinrich Stahl kürzlich auf der Leitmesse E-world in Essen (wir berichteten). Angesichts der Reduzierung der auszuschreibenden Kraftwerksleistung von ursprünglich 30.000
MW auf nur noch 10.000
MW empfehle man nun, die bis 2030 zusätzlich benötigten 15.000
MW über ein novelliertes KWKG und über Biomasse-KWK abzudecken. Um die nötigen Investitionen zu ermöglichen, brauche es jetzt
dringend ein „Statement pro KWK“ durch eine Novellierung und vorzeitige Verlängerung des KWKG bis in die 2030er Jahre. B.KWK-Präsident Stahl damals: „Das nächste KWKG muss bis 2035 funktionieren, sonst investiert heute keiner.“
Die Thüga hat ein
Positionspapier „KWKG-Novelle jetzt!“ veröffentlicht, das auf ihrer Seite abrufbar ist.
Dienstag, 5.03.2024, 15:13 Uhr
© 2024 Energie & Management GmbH