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Energie & Management > Wärmenetz - Thüga fordert schnelle Anpassung bei Fernwärme
Quelle: E&M / Stefan Sagmeister
Wärmenetz

Thüga fordert schnelle Anpassung bei Fernwärme

Die Stadtwerkegesellschaft Thüga hat ein Positionspapier zur Fernwärme veröffentlicht.
Für die Thüga passen die aktuellen Rahmenbedingungen für die Fernwärme noch nicht zu den politisch formulierten Zielen. "Es besteht dringender Handlungsbedarf", so Michael Riechel, Vorstandsvorsitzender der Thüga AG. Damit die von der Politik postulierte Transformation einer CO2-freien Fernwärmeversorgung bis 2045 gelingt, fordert die Thüga, die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen kurzfristig anzupassen. Sie möchte damit einen Impuls in der Debatte um das sogenannte Oster- und Sommerpaket der Bundesregierung setzen.

In dem zweiseitigen Positionspapier, das von 14 Energie- und Wasserversorger aus dem Thüga-Verbund erarbeitet worden ist, wird dargelegt, wie eine "zuverlässige, bezahlbare und zunehmend klimaneutrale Fernwärmeversorgung" aussehen könnte. Um die Stromversorgung in Deutschland auch während einer Dunkelflaute abzusichern, "sind zusätzlich etwa 40 Gigawatt an wasserstofftauglichen, flexiblen Kraftwerken erforderlich“.

Aus Effizienzgründen sollte mindestens die Hälfte dieser Leistung aus flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen stammen, so die Thüga. "Dies kann zügig umgesetzt werden, indem zum einen die Ausschreibungsvolumina aufgestockt und zum anderen die spezifischen Fördersätze erhöht werden."

"Bundesförderprogramm Effiziente Wärmenetze" greift zu kurz

Grundsätzlich begrüßt die Stadtwerkegesellschaft das in Vorbereitung befindliche "Bundesförderprogramm Effiziente Wärmenetze" (BEW), allerdings greife der aktuelle Entwurf zu kurz. "Der Förderzeitraum für Fernwärme sollte auf mindestens zehn Jahre verlängert werden", um den Unternehmen langfristige Planungssicherheit zu geben.

Weiterhin sollte das Gesamtbudget des BEW bis 2025 schrittweise auf 3 Mrd. Euro pro Jahr erhöht werden, so eine weitere Forderung. Zudem sollte das Programm "schnellstmöglich in Kraft treten". Auch sollte es Anbietern einfacher gemacht werden, Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschließen. Die administrativen Hürden in diesem Bereich müssten von der Politik abgebaut werden.

Als weiteren Kritikpunkt nennt die Thüga die Benachteiligung der Fernwärme zu Einzelheizungen. "Aufgrund der CO2-Bepreisung müssen Fernwärmekunden verglichen mit Nutzern einer dezentralen Einzelheizung zurzeit etwa das Dreifache für CO2 bezahlen." Diese systembedingte Wettbewerbsverzerrung führe dazu, dass in einem Fernwärme-Versorgungsgebiet oft Einzelheizungen mit höheren CO2-Emissionen verbaut werden. Daher fordert die Thüga, dass Fernwärme aus dem Anwendungsbereich der Wärmelieferverordnung herausgenommen und dauerhaft als zulässige Ersatzmaßnahme im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert werden soll.

"Die Kommunen benötigen einen politisch formulierten Handlungsauftrag, um gemeinsam mit dem lokalen Energieversorger, den betroffenen Bürger und weiteren Partnern ihre kommunale Wärmeplanung zu erstellen und umzusetzen", sagt Michael Riechel. "Alle Technologien, die einen Beitrag zur CO2-Minderung leisten, müssen ebenso wie der Energieträger Wasserstoff zugelassen sein. Jede Art von Einschränkung auf Bundes- oder Landesebene führt dazu, dass CO2-Minderungspotenziale vor Ort nicht optimal ausgeschöpft werden können."

Das "Thüga-Positionspapier zur Transformation der Fernwärme" kann auf der Internetseite der Thüga heruntergeladen werden.
 

Donnerstag, 10.03.2022, 15:20 Uhr
Stefan Sagmeister
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Quelle: E&M / Stefan Sagmeister
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Die Stadtwerkegesellschaft Thüga hat ein Positionspapier zur Fernwärme veröffentlicht.
Für die Thüga passen die aktuellen Rahmenbedingungen für die Fernwärme noch nicht zu den politisch formulierten Zielen. "Es besteht dringender Handlungsbedarf", so Michael Riechel, Vorstandsvorsitzender der Thüga AG. Damit die von der Politik postulierte Transformation einer CO2-freien Fernwärmeversorgung bis 2045 gelingt, fordert die Thüga, die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen kurzfristig anzupassen. Sie möchte damit einen Impuls in der Debatte um das sogenannte Oster- und Sommerpaket der Bundesregierung setzen.

In dem zweiseitigen Positionspapier, das von 14 Energie- und Wasserversorger aus dem Thüga-Verbund erarbeitet worden ist, wird dargelegt, wie eine "zuverlässige, bezahlbare und zunehmend klimaneutrale Fernwärmeversorgung" aussehen könnte. Um die Stromversorgung in Deutschland auch während einer Dunkelflaute abzusichern, "sind zusätzlich etwa 40 Gigawatt an wasserstofftauglichen, flexiblen Kraftwerken erforderlich“.

Aus Effizienzgründen sollte mindestens die Hälfte dieser Leistung aus flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen stammen, so die Thüga. "Dies kann zügig umgesetzt werden, indem zum einen die Ausschreibungsvolumina aufgestockt und zum anderen die spezifischen Fördersätze erhöht werden."

"Bundesförderprogramm Effiziente Wärmenetze" greift zu kurz

Grundsätzlich begrüßt die Stadtwerkegesellschaft das in Vorbereitung befindliche "Bundesförderprogramm Effiziente Wärmenetze" (BEW), allerdings greife der aktuelle Entwurf zu kurz. "Der Förderzeitraum für Fernwärme sollte auf mindestens zehn Jahre verlängert werden", um den Unternehmen langfristige Planungssicherheit zu geben.

Weiterhin sollte das Gesamtbudget des BEW bis 2025 schrittweise auf 3 Mrd. Euro pro Jahr erhöht werden, so eine weitere Forderung. Zudem sollte das Programm "schnellstmöglich in Kraft treten". Auch sollte es Anbietern einfacher gemacht werden, Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschließen. Die administrativen Hürden in diesem Bereich müssten von der Politik abgebaut werden.

Als weiteren Kritikpunkt nennt die Thüga die Benachteiligung der Fernwärme zu Einzelheizungen. "Aufgrund der CO2-Bepreisung müssen Fernwärmekunden verglichen mit Nutzern einer dezentralen Einzelheizung zurzeit etwa das Dreifache für CO2 bezahlen." Diese systembedingte Wettbewerbsverzerrung führe dazu, dass in einem Fernwärme-Versorgungsgebiet oft Einzelheizungen mit höheren CO2-Emissionen verbaut werden. Daher fordert die Thüga, dass Fernwärme aus dem Anwendungsbereich der Wärmelieferverordnung herausgenommen und dauerhaft als zulässige Ersatzmaßnahme im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert werden soll.

"Die Kommunen benötigen einen politisch formulierten Handlungsauftrag, um gemeinsam mit dem lokalen Energieversorger, den betroffenen Bürger und weiteren Partnern ihre kommunale Wärmeplanung zu erstellen und umzusetzen", sagt Michael Riechel. "Alle Technologien, die einen Beitrag zur CO2-Minderung leisten, müssen ebenso wie der Energieträger Wasserstoff zugelassen sein. Jede Art von Einschränkung auf Bundes- oder Landesebene führt dazu, dass CO2-Minderungspotenziale vor Ort nicht optimal ausgeschöpft werden können."

Das "Thüga-Positionspapier zur Transformation der Fernwärme" kann auf der Internetseite der Thüga heruntergeladen werden.
 

Donnerstag, 10.03.2022, 15:20 Uhr
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