Das Energiewirtschaftsgesetz, EnWG, brachte 2005 den Paradigmenwechsel von der Selbstregulierung zur Regulierung. Mittlerweile liegen viele Behörden- und auch Gerichtsentscheidungen vor, zudem steht die Verordnung zur Anreizregulierung vor der Tür. Über erste Erfahrungen sprachen wir mit Dr. Christian Theobald, Partner bei Becker Büttner Held (BBH) am Standort Berlin.
E&M: Herr Dr. Theobald, zwei Jahre neues EnWG - eine Erfolgsgeschichte?Theobald: Zumindest sind damit formal alle Hausaufgaben aus Brüssel gemacht. Aber zum EnWG sind drei Wochen später die vier Verordnungen zum Netzzugang und den Netzentgelten Strom und Gas ohne Übergangsvorschriften im wahrsten Sinne des Wortes scharf geschalte
Dienstag, 3.07.2007, 08:22 Uhr
Helmut Sendner
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