Das Konvertierungsentgelt von H- zu L-Gas ist gemäß der Festlegung "Konni 2" so zu bestimmen, dass der Markt einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat, der Marktgebietsverantwortliche jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird. Vor diesem Hintergrund legt THE das anreizorientierte Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas auf 0,45 Euro/MWh fest.
Die Konvertierungsumlage dient neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung. Vor dem Hintergrund der von THE durchgeführten Prognosen wird die Konvertierungsumlage auf 0 Euro/MWh festgelegt.
Das VHP-Entgelt, das bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt wird, beträgt ab dem 1. Oktober 2021 0,001 Euro/MWh und kann damit gegenüber den bisher in den Marktgebieten GASPOOL und NetConnect Germany erhobenen VHP Entgelten abgesenkt werden. Hintergrund sind zu erwartende Liquiditätssteigerungen im gesamtdeutschen Marktgebiet.
Bisherige und künftige Entgelte im Vergleich
Marktgebiet Gaspool bis 1.10.2021 | Marktgebiet NCG bis 1.10.2021 | Marktgebiet THE ab 1.10.2021 | |
SLP Bilanzierungsumlage (in Euro/MWH) | 0 | 0 | 0 |
RKM Bilanzierungsumlage (in Euro/MWH) | 0 | 0,10 | 0 |
Konvertierungsentgelt H/L (in Euro/MWH) | 0,39 | 0,45 | 0,45 |
Konvertierungsumlage (in Euro/MWH) | 0 | 0 | 0 |
VHP Entgelt (in Euro/MWH) | 0,00118 | 0,0014 | 0,001 |
Das Konvertierungsentgelt von H- zu L-Gas ist gemäß der Festlegung "Konni 2" so zu bestimmen, dass der Markt einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat, der Marktgebietsverantwortliche jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird. Vor diesem Hintergrund legt THE das anreizorientierte Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas auf 0,45 Euro/MWh fest.
Die Konvertierungsumlage dient neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung. Vor dem Hintergrund der von THE durchgeführten Prognosen wird die Konvertierungsumlage auf 0 Euro/MWh festgelegt.
Das VHP-Entgelt, das bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt wird, beträgt ab dem 1. Oktober 2021 0,001 Euro/MWh und kann damit gegenüber den bisher in den Marktgebieten GASPOOL und NetConnect Germany erhobenen VHP Entgelten abgesenkt werden. Hintergrund sind zu erwartende Liquiditätssteigerungen im gesamtdeutschen Marktgebiet.
Bisherige und künftige Entgelte im Vergleich
Marktgebiet Gaspool bis 1.10.2021 | Marktgebiet NCG bis 1.10.2021 | Marktgebiet THE ab 1.10.2021 | |
SLP Bilanzierungsumlage (in Euro/MWH) | 0 | 0 | 0 |
RKM Bilanzierungsumlage (in Euro/MWH) | 0 | 0,10 | 0 |
Konvertierungsentgelt H/L (in Euro/MWH) | 0,39 | 0,45 | 0,45 |
Konvertierungsumlage (in Euro/MWH) | 0 | 0 | 0 |
VHP Entgelt (in Euro/MWH) | 0,00118 | 0,0014 | 0,001 |