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Energie & Management > Windkraft Onshore - Termin für Plattform klimaneutrales Marktdesign steht wohl fest
Quelle: Pixabay / Ed White
Windkraft Onshore

Termin für Plattform klimaneutrales Marktdesign steht wohl fest

Der Bundesverband Windenergie hat angekündigt, von wann an Politik und Branche "voraussichtlich" über das künftige Strommarktdesign miteinander reden.
Die von der Ampelkoalition angekündigte "Plattform klimaneutrales Strommarktdesign" aus Politikern und Branchenvertretern soll "voraussichtlich" am 1. März starten. Diesen Termin nannte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie (BWE), am 20. Januar in einer politischen Live-Schalte mit Verbandsmitgliedern. Ende November 2022 war lediglich der "Stakeholderdialog" zu der Plattform mit einem Bericht zu Ende gegangen.

Auf EU-Ebene müsse die Windbranche, so Axthelm weiter, aufpassen, "dass wir nicht leichtfertig in eine Debatte um CfD hineinrutschen". CfD oder Differenzverträge legen einen Garantieabnahme-Preis für eingespeisten Ökostrom fest, oberhalb dessen die Vermarkter eventuell zuvor erhaltene Subventionen zurückzahlen müssen. So ist es etwa in England und Dänemark Usus. In Deutschland dagegen sichern die anzulegenden Werte (AW), die Vorhabenträger in einer Ausschreibung erhalten, diese lediglich gegen niedrigere Werte ab. Höhere Erlöse dürfen sie behalten, allerdings nur bis zur Grenze der Stromerlös-Abschöpfung.

13.800 Anlagen bis 2027 von Repowering betroffen

Das Potenzial, in Deutschland alte Onshore-Windkraft-Anlagen durch neue, leistungsfähigere zu ersetzen, beziffert der Bundesverband Windenergie (BWE) bis 2027 auf kumuliert 13.800 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 18.300 MW, so Axthelm. Deren Leistung könne auf den bestehenden Windkraft-Flächen mit neuen Windrädern vervierfacht bis verfünffacht werden, ergänzte Axthelm.

Der Fachverbands-Geschäftsführer rief interessierte Windkraft-Unternehmen dazu auf, sich gegenüber Genehmigungsbehörden auf den Repowering-Artikel 5 der EU-Notfallverordnung zu berufen, die Ende 2022 in Kraft getreten war. Der Artikel 5 gelte schon unmittelbar unionsweit. Repowering-Genehmigungsverfahren inklusive Netzanschluss und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sollen demnach maximal sechs Monate dauern. Bei geringerem Energieertrags-Zuwachs (von bis zu 15 Prozent)
 
soll der Netzanschluss innerhalb von drei Monaten genehmigt sein, und eine potenzielle UVP soll auf die zu erwartenden Mehrbelastungen beschränkt sein (sogenannte Delta-Prüfung).

Anlagenbetreibern droht Strafzahlung

Bei dem Bemühen, die roten Gefahrenlichter von Windenergie-Anlagen nachts nur noch dann anzuschalten, wenn sich ein Flugobjekt nähert, sehen sich die Betreiber nach einer Marktabfrage des BWE unverschuldet in einer Zwickmühle: Wenn diese Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) bis Ende 2023 nicht funktioniert, verlieren die jeweiligen Betreiber nicht nur die Marktprämie - was angesichts der hohen Markterlöse zumindest derzeit nicht sehr wehtut -, sondern müssen seit dem neuen Paragrafen 52 EEG 2023 mit einer Strafzahlung rechnen.

Allein, der BWE geht davon aus, dass mit BNK-Herstellern mehr als 15.000 Installationsverträge geschlossen worden und somit nahezu alle betroffenen Anlagenbetreiber aktiv geworden sind. Mehr oder weniger alle Anlagen sind damit zur Umstellung beauftragt, aber es gebe laut BWE-Co-Geschäftsführer Carlo Reeker Lieferschwierigkeiten bei BNK-Komponenten sowie einen Flaschenhals bei den Genehmigungen, "vor allem in Brandenburg".

Daher müssten Anlagenbetreiber von der Pönale nachträglich ausgenommen werden, die einen prüffähigen Antrag eingereicht haben, dann aber nicht weiterkommen.

Montag, 23.01.2023, 17:35 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Windkraft Onshore - Termin für Plattform klimaneutrales Marktdesign steht wohl fest
Quelle: Pixabay / Ed White
Windkraft Onshore
Termin für Plattform klimaneutrales Marktdesign steht wohl fest
Der Bundesverband Windenergie hat angekündigt, von wann an Politik und Branche "voraussichtlich" über das künftige Strommarktdesign miteinander reden.
Die von der Ampelkoalition angekündigte "Plattform klimaneutrales Strommarktdesign" aus Politikern und Branchenvertretern soll "voraussichtlich" am 1. März starten. Diesen Termin nannte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie (BWE), am 20. Januar in einer politischen Live-Schalte mit Verbandsmitgliedern. Ende November 2022 war lediglich der "Stakeholderdialog" zu der Plattform mit einem Bericht zu Ende gegangen.

Auf EU-Ebene müsse die Windbranche, so Axthelm weiter, aufpassen, "dass wir nicht leichtfertig in eine Debatte um CfD hineinrutschen". CfD oder Differenzverträge legen einen Garantieabnahme-Preis für eingespeisten Ökostrom fest, oberhalb dessen die Vermarkter eventuell zuvor erhaltene Subventionen zurückzahlen müssen. So ist es etwa in England und Dänemark Usus. In Deutschland dagegen sichern die anzulegenden Werte (AW), die Vorhabenträger in einer Ausschreibung erhalten, diese lediglich gegen niedrigere Werte ab. Höhere Erlöse dürfen sie behalten, allerdings nur bis zur Grenze der Stromerlös-Abschöpfung.

13.800 Anlagen bis 2027 von Repowering betroffen

Das Potenzial, in Deutschland alte Onshore-Windkraft-Anlagen durch neue, leistungsfähigere zu ersetzen, beziffert der Bundesverband Windenergie (BWE) bis 2027 auf kumuliert 13.800 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 18.300 MW, so Axthelm. Deren Leistung könne auf den bestehenden Windkraft-Flächen mit neuen Windrädern vervierfacht bis verfünffacht werden, ergänzte Axthelm.

Der Fachverbands-Geschäftsführer rief interessierte Windkraft-Unternehmen dazu auf, sich gegenüber Genehmigungsbehörden auf den Repowering-Artikel 5 der EU-Notfallverordnung zu berufen, die Ende 2022 in Kraft getreten war. Der Artikel 5 gelte schon unmittelbar unionsweit. Repowering-Genehmigungsverfahren inklusive Netzanschluss und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sollen demnach maximal sechs Monate dauern. Bei geringerem Energieertrags-Zuwachs (von bis zu 15 Prozent)
 
soll der Netzanschluss innerhalb von drei Monaten genehmigt sein, und eine potenzielle UVP soll auf die zu erwartenden Mehrbelastungen beschränkt sein (sogenannte Delta-Prüfung).

Anlagenbetreibern droht Strafzahlung

Bei dem Bemühen, die roten Gefahrenlichter von Windenergie-Anlagen nachts nur noch dann anzuschalten, wenn sich ein Flugobjekt nähert, sehen sich die Betreiber nach einer Marktabfrage des BWE unverschuldet in einer Zwickmühle: Wenn diese Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) bis Ende 2023 nicht funktioniert, verlieren die jeweiligen Betreiber nicht nur die Marktprämie - was angesichts der hohen Markterlöse zumindest derzeit nicht sehr wehtut -, sondern müssen seit dem neuen Paragrafen 52 EEG 2023 mit einer Strafzahlung rechnen.

Allein, der BWE geht davon aus, dass mit BNK-Herstellern mehr als 15.000 Installationsverträge geschlossen worden und somit nahezu alle betroffenen Anlagenbetreiber aktiv geworden sind. Mehr oder weniger alle Anlagen sind damit zur Umstellung beauftragt, aber es gebe laut BWE-Co-Geschäftsführer Carlo Reeker Lieferschwierigkeiten bei BNK-Komponenten sowie einen Flaschenhals bei den Genehmigungen, "vor allem in Brandenburg".

Daher müssten Anlagenbetreiber von der Pönale nachträglich ausgenommen werden, die einen prüffähigen Antrag eingereicht haben, dann aber nicht weiterkommen.

Montag, 23.01.2023, 17:35 Uhr
Georg Eble

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