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Nach einer vorläufigen Entscheidung des Kreisgerichts in Brünn darf der tschechische Energiekonzern CEZ vorerst keinen Auftrag für den geplanten Ausbau des Kernkraftwerks Temelin erteilen.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Protest des französischen Anlagenbauers Areva, der aus dem Auswahlverfahren für den Neubau ausgeschlossen wurde. Areva hatte zuvor gegen die Entscheidung des Kartellamts UOHS geklagt, das im Juli den Ausschluss vom Verfahren bestätigt hatte. Der CEZ-Konzern hatte Areva im Herbst vergangenen Jahres wegen erheblicher Mängel im Angebot vom Auswahlverfahren aussort
Mittwoch, 23.10.2013, 10:23 Uhr
Andreas Kögler
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