Die Deutsche Telekom begleitet den Einstieg der Versorgungsunternehmen ins Telekommunikationsgeschäft mit eifriger Klagetätigkeit. So ging sie gegen EVU in ganz Deutschland, die vergünstigte Kombiangebote von Strom und Telefonie vermarkten, gerichtlich vor.
Mit unterschiedlichem Erfolg. Zwar liegen Urteile vor, die meisten davon sind aber nicht rechtskräftig. Nun müssen die Oberlandesgerichte, u.a. in Kassel und Celle, entscheiden. Im Fall der Erlanger Stadtwerke AG (ESTW) wird am 6. Oktober vor dem Landgericht Nürnberg/Fürth verhandelt. Helmut Kandra, ESTW-Leiter Kundenservice und Marketing, e
Freitag, 22.09.2000, 15:42 Uhr
Angelika Riedel
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