Dem Rohrhersteller Isoplus Fernwärmetechnik ist es nach einer Entscheidung des Landgerichts München I nicht gestattet, über sein Ãœberwachungssystem für Fernwärmeleitungen zu behaupten, „Isoplus-Komponenten seien mindestens gleichwertig gegenüber Brandes-Komponenten und/oder dies durch das MPA-Gutachten vom 4.10.2000 zu bestätigen“. Die „Fehllieferungen“, bei denen Brandes-Adern berechnet, aber Isoplus-Drähte eingebaut wurden, müssen nun offen gelegt werden.
Das Münchner Gericht hat mit dem am 14. Februar verkündeten Teilurteil zugunsten des Klägers, des Eutiner Anbieters von Überwachungssystemen für Fernwärmerohre Brandes, entschieden. Bei dem Verfahren geht es um Lieferungen von Kunststoffmantelrohren der Isoplus Fernwärmetechnik Vertriebsgesellschaft aus Rosenheim beziehungsweise der Isoplus Fernwärmetechnik aus Sondershausen für mehrere Fernwär
Donnerstag, 7.03.2002, 17:00 Uhr
Jan Mühlstein
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