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Energie & Management > E&M-Serie Osterpaket - Teil 2: Aufbau der Wasserstoffwirtschaft
Quelle: Deutscher Bundestag, Achim Melde / E&M
E&M-Serie Osterpaket

Teil 2: Aufbau der Wasserstoffwirtschaft

Bundestag und Bundesrat haben unter dem Schlagwort "Osterpaket" eine Fülle an Gesetzen im Energiebereich verabschiedet. Wir geben in der E&M-Serie einen Überblick.
Insgesamt fünf Gesetzesnovellen umfasst das sogenannte Osterpaket, das Anfang Juli beschlossen wurde und den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen soll. Wegen der Folgen des Ukrainekrieges wurden vor der Sommerpause zudem noch das Energiesicherungsgesetz und das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz verabschiedet. Damit sollen die Folgen des Ukrainekrieges für die Energiewirtschaft gesetzlich in den Griff bekommen werden. Wir geben in der E&M-Serie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen der Gesetze.

Teil 2: Aufbau der Wasserstoffwirtschaft

Wasserstoff kann in Elektrolyseuren aus Strom hergestellt werden. Stammt der Strom aus erneuerbaren Energieanlagen, ist das Gas klimaneutral und kann Erdgas und andere fossile Energieträger ersetzen. Zudem kann so die Energie aus erneuerbarem Strom gespeichert werden in Zeiten, in denen mehr davon erzeugt wird als ins Stromnetz passt. Deshalb hat die Bundesregierung im Osterpaket auch hierzu einen Rahmen gesetzt.

So soll es gefördert werden, Elektrolyseure zu errichten und den Transport von Wasserstoff in einem Gasnetz zu ermöglichen. Dafür werden die Innovationsausschreibungen für Speicher um ein neues Ausschreibungssegment für innovative Kopplungen erneuerbarer Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung erweitert. Dazu sollen Anlagenkombinationen gefördert werden, bei denen Erneuerbare-Energien-Anlagen als Energielieferant um einen lokalen chemischen Stromspeicher mit Wasserstoff als Speichergas ergänzt sind.

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält hierfür zunächst eine Verordnungsermächtigung. Die entsprechende Verordnung soll noch im Jahr 2022 erlassen werden, verspricht das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Zugleich sollen neue Biomethan- und neue KWK-Anlagen auf die Nutzung von Wasserstoff vorbereitet werden (H2-ready). Vor diesem Hintergrund werde laut BMWK die "Besondere Ausgleichsregelung" in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) überführt und deutlich entbürokratisiert. Dies schaffe gerade für die Industrie eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage.

Um genug erneuerbar erzeugten Strom zu bekommen, sollen deutlich mehr Windkraft- und Photovoltaikanlagen errichtet werden (siehe Folge 1 der E&M-Serie vom 1. August). Windparks auf See könnten künftig vor Ort mit einem Elektrolyseur gekoppelt werden und via Pipelines Wasserstoff an Abnehmer an Land schicken. Dies soll den notwendigen Ausbau der Stromnetze entlasten.

Die Sicht der Energiebranche auf Wasserstoff

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, nannte Wasserstoff ein „zentrales energiepolitisches Moment, um die Klimafragen zu beantworten". Von der Regierung wünscht sich Andreae daher „mehr politischen Mut", den Wasserstoff sowohl klimapolitisch als auch wirtschaftspolitisch zu begreifen.

Da der Standortfaktor grüne Energie in Zukunft immer relevanter für die Industrie werde und Windstrom vor allem im Norden erzeugt wird, geht Andreae langfristig von einer Verlagerung von Industrieproduktionsstätten vom Süden in den Norden aus. Auch der Verlauf der von den europäischen Fernleitungsnetzbetreibern geplanten „Hydrogen Backbone“-Pipeline lasse den Süden Deutschlands weitgehend aus, stellte sie auf einer Tagung in Essen fest.

Offene Fragen bleiben

Auf einer anderen Konferenz zum Wasserstoff am 8. Juni versprach der damalige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Oliver Krischer (Grüne), die rasche Abschaffung absurder Regeln, die den Hochlauf behindern. „Für die Projekte, die jetzt geplant sind, werden wir den Wasserstoff beschaffen“, versprach Krischer. Die Grünen seien nicht auf komplett erneuerbaren Wasserstoff fixiert. Für den Übergang seien auch andere Quellen als erneuerbarer Strom denkbar. Erdgas sei aber durch Russlands Krieg gegen die Ukraine zu knapp dafür.

Herkunftsnachweise für den Strom nur aus Überangebot, wie von der EU geplant, werde sein Haus in nächster Zeit korrigieren, sagte Krischer. Auch Altanlagen nach der EEG-Förderung sollten Strom für Wasserstoff erzeugen dürfen. Über den Transport des Wasserstoffs in einem eigenen Netz oder dem vorhandenen Gasnetz müsse ebenfalls auf EU-Ebene entschieden werden.

Zur Zukunft des deutschen Gasnetzes sagte Krischer: „Ich glaube nicht, dass Wasserstoff in die gesamte Verzweigtheit des heutigen Gasnetzes geht“. Vielmehr würden Industrieabnehmer und zentrale Wärmeerzeuger beliefert, die dann Fern- oder Nahwärmenetze versorgen. Für private Haushalte sei die Wärmepumpe in Verbindung mit solaren oder biogenen Heizquellen das Mittel der Wahl. Dafür müsse aber der energetische Zustand der Gebäude besser werden.

Dienstag, 2.08.2022, 13:17 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > E&M-Serie Osterpaket - Teil 2: Aufbau der Wasserstoffwirtschaft
Quelle: Deutscher Bundestag, Achim Melde / E&M
E&M-Serie Osterpaket
Teil 2: Aufbau der Wasserstoffwirtschaft
Bundestag und Bundesrat haben unter dem Schlagwort "Osterpaket" eine Fülle an Gesetzen im Energiebereich verabschiedet. Wir geben in der E&M-Serie einen Überblick.
Insgesamt fünf Gesetzesnovellen umfasst das sogenannte Osterpaket, das Anfang Juli beschlossen wurde und den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen soll. Wegen der Folgen des Ukrainekrieges wurden vor der Sommerpause zudem noch das Energiesicherungsgesetz und das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz verabschiedet. Damit sollen die Folgen des Ukrainekrieges für die Energiewirtschaft gesetzlich in den Griff bekommen werden. Wir geben in der E&M-Serie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen der Gesetze.

Teil 2: Aufbau der Wasserstoffwirtschaft

Wasserstoff kann in Elektrolyseuren aus Strom hergestellt werden. Stammt der Strom aus erneuerbaren Energieanlagen, ist das Gas klimaneutral und kann Erdgas und andere fossile Energieträger ersetzen. Zudem kann so die Energie aus erneuerbarem Strom gespeichert werden in Zeiten, in denen mehr davon erzeugt wird als ins Stromnetz passt. Deshalb hat die Bundesregierung im Osterpaket auch hierzu einen Rahmen gesetzt.

So soll es gefördert werden, Elektrolyseure zu errichten und den Transport von Wasserstoff in einem Gasnetz zu ermöglichen. Dafür werden die Innovationsausschreibungen für Speicher um ein neues Ausschreibungssegment für innovative Kopplungen erneuerbarer Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung erweitert. Dazu sollen Anlagenkombinationen gefördert werden, bei denen Erneuerbare-Energien-Anlagen als Energielieferant um einen lokalen chemischen Stromspeicher mit Wasserstoff als Speichergas ergänzt sind.

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält hierfür zunächst eine Verordnungsermächtigung. Die entsprechende Verordnung soll noch im Jahr 2022 erlassen werden, verspricht das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK). Zugleich sollen neue Biomethan- und neue KWK-Anlagen auf die Nutzung von Wasserstoff vorbereitet werden (H2-ready). Vor diesem Hintergrund werde laut BMWK die "Besondere Ausgleichsregelung" in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) überführt und deutlich entbürokratisiert. Dies schaffe gerade für die Industrie eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage.

Um genug erneuerbar erzeugten Strom zu bekommen, sollen deutlich mehr Windkraft- und Photovoltaikanlagen errichtet werden (siehe Folge 1 der E&M-Serie vom 1. August). Windparks auf See könnten künftig vor Ort mit einem Elektrolyseur gekoppelt werden und via Pipelines Wasserstoff an Abnehmer an Land schicken. Dies soll den notwendigen Ausbau der Stromnetze entlasten.

Die Sicht der Energiebranche auf Wasserstoff

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, nannte Wasserstoff ein „zentrales energiepolitisches Moment, um die Klimafragen zu beantworten". Von der Regierung wünscht sich Andreae daher „mehr politischen Mut", den Wasserstoff sowohl klimapolitisch als auch wirtschaftspolitisch zu begreifen.

Da der Standortfaktor grüne Energie in Zukunft immer relevanter für die Industrie werde und Windstrom vor allem im Norden erzeugt wird, geht Andreae langfristig von einer Verlagerung von Industrieproduktionsstätten vom Süden in den Norden aus. Auch der Verlauf der von den europäischen Fernleitungsnetzbetreibern geplanten „Hydrogen Backbone“-Pipeline lasse den Süden Deutschlands weitgehend aus, stellte sie auf einer Tagung in Essen fest.

Offene Fragen bleiben

Auf einer anderen Konferenz zum Wasserstoff am 8. Juni versprach der damalige Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Oliver Krischer (Grüne), die rasche Abschaffung absurder Regeln, die den Hochlauf behindern. „Für die Projekte, die jetzt geplant sind, werden wir den Wasserstoff beschaffen“, versprach Krischer. Die Grünen seien nicht auf komplett erneuerbaren Wasserstoff fixiert. Für den Übergang seien auch andere Quellen als erneuerbarer Strom denkbar. Erdgas sei aber durch Russlands Krieg gegen die Ukraine zu knapp dafür.

Herkunftsnachweise für den Strom nur aus Überangebot, wie von der EU geplant, werde sein Haus in nächster Zeit korrigieren, sagte Krischer. Auch Altanlagen nach der EEG-Förderung sollten Strom für Wasserstoff erzeugen dürfen. Über den Transport des Wasserstoffs in einem eigenen Netz oder dem vorhandenen Gasnetz müsse ebenfalls auf EU-Ebene entschieden werden.

Zur Zukunft des deutschen Gasnetzes sagte Krischer: „Ich glaube nicht, dass Wasserstoff in die gesamte Verzweigtheit des heutigen Gasnetzes geht“. Vielmehr würden Industrieabnehmer und zentrale Wärmeerzeuger beliefert, die dann Fern- oder Nahwärmenetze versorgen. Für private Haushalte sei die Wärmepumpe in Verbindung mit solaren oder biogenen Heizquellen das Mittel der Wahl. Dafür müsse aber der energetische Zustand der Gebäude besser werden.

Dienstag, 2.08.2022, 13:17 Uhr
Susanne Harmsen

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