Mit der Novellierung des Emissionshandelsgesetzes will die Bundesregierung die Vorgaben der EU in nationales Recht umsetzen. Welche Veränderungen auf die Anlagenbetreiber zukommen, erklärt Annette Gruß*.
Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen der neuen EU-Emissionshandelsrichtlinie 2009/29/EG zur Erweiterung und Fortführung des Emissionshandels ab 2013 wurde Anfang September das neue Treibhaus-Emissionshandelsgesetz (TEHG) im Entwurf vorgelegt.
Neben erwarteten Änderungen wie etwa die Umsetzung der EU-einheitlichen Zuteilungsregeln gibt es auch einige überraschende Entwicklun
Montag, 11.10.2010, 14:40 Uhr
Redaktion
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