Das Bundeskartellamt hat es der Teag Thüringer Energie AG untersagt, missbräuchlich überhöhte Netznutzungs-Entgelte zu fordern. Gleichzeitig forderte die Behörde, die derzeitigen Netzentgelte um 10 % abzusenken.
Die sofort vollziehbare Entscheidung ist die erste Missbrauchs-Verfügung in zehn ähnlichen Verfahren gegen Stromnetz-Betreiber, die seit Januar 2002 laufen. Das Bundeskartellamt hatte in diesem Fall erstmals die Kostenkalkulation des betroffenen Unternehmens überprüft, da das sonst übliche Vergleichsmarkt-Prinzip wegen der besonderen Situation ostdeutscher Stromversorger nicht anwendbar war.
Mittwoch, 19.02.2003, 12:10 Uhr
Stefan Schroeter
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