Das Bundesumweltministerium (BMU) sieht die Voraussetzung zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung für den umstrittenen Forschungsreaktor FRM-II in Garching bei München derzeit nicht als erfüllt an.
Wie das Ministerium heute bekannt gab, kann auch eine Probebetriebs-Genehmigung noch nicht erteilt werden. Davor müsse das bayerische Umweltministerium einige Defizite beheben. Die Bundesaufsicht bemängelt eindeutige Regeln im so genannten Betriebshandbuch für den Fall, dass es in dem Reaktor zu unvorhergesehenen Ereignissen kommt. Auch Strahlenschutzaspekte seien bislang nicht ausreiche
Freitag, 1.02.2002, 15:12 Uhr
Michael Pecka
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