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Energie & Management > Polen - Tagebau: Polen und Tschechien einigen sich ohne Sachsen
Quelle: Fotolia / daboost
Polen

Tagebau: Polen und Tschechien einigen sich ohne Sachsen

Polen müsste eigentlich für einen EU-rechtswidrig erweiterten Braunkohle-Tagebau Strafe zahlen. Jetzt zog Tschechien aber seine Klage zurück. Deutschland blieb daran unbeteiligt.
Tschechien hat seine Klage und seine Beschwerde vor den europäischen Institutionen gegen den Ausbau des Braunkohletagebaus Turow im polnischen Teil des Dreiländerecks wie angekündigt zurückgezogen. Das sagte Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki (PiS) der Agentur PAP zufolge am 4. Februar. Er sprach von einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der "glücklicherweise abgeschlossen" sei. Der polnische Staat habe zuvor 35 Millionen Euro Entschädigung an die Tschechische Republik gezahlt, der Tagebau- und Meilerbetreiber PGE weitere 10 Millionen Euro an den Bezirk Reichenberg (Liberec). Morawiecki wertete es als Erfolg Polens, dass der Streitwert am Anfang bei 55 Millionen Euro gelegen hatte.

Eine offizielle Bestätigung des EuGH für den Schritt lag laut Deutscher Presse-Agentur nicht vor. Morawiecki hatte am 3. Februar mit seinem tschechischen Kollegen Petr Fiala (ODS) einen Vertrag unterzeichnet, um den Streit über die Ausbaupläne beizulegen. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen wie der Bau einer unterirdischen Mauer und eines Erdwalls an der Grenze. Tschechische Umweltverbände befürchten dennoch einen dramatischen Abfall des Grundwasserspiegels und eine erhöhte Lärmbelästigung in der Region. 

Der Tagebau Turow liegt im Dreiländereck zwischen Polen, Deutschland und Tschechien. Er ist nur wenige Kilometer vom Zentrum der sächsischen Grenzstadt Zittau entfernt.

Hohe Geldstrafe besteht weiter

Im September 2021 hatte der EuGH Polen für jeden Tag des Weiterbetriebs im Tagebau, der wahrscheinlich EU-rechtswidrig zustandegekommen war, zu 500.000 Euro Strafe verurteilt. Dem war ein Verbot des Weiterbetriebs per Urteil im März 2021 vorangegangen. Die polnische Regierung hatte sich stets geweigert, die Urteile umzusetzen, ähnlich wie die Geldstrafe wegen der politischen Zusammensetzung des Verfassungsgerichts. Nun bekräftigte Ministerpräsident Morawiecki, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen, um die Strafe in der Causa Turow auf Null zu drücken.

Generalanwalt: Verträglichkeitsprüfung zwingend

Polen verstößt durch den anhaltenden Abbau am Braunkohletagebau Turow einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge gegen EU-Recht. Generalanwalt Priit Pikamäe hatte dem Nachbarland Tschechien am 3. Februar in einem Gutachten Recht gegeben (Rechtssache C-121/21). Tschechien hatte gegen eine Verlängerung des Kohleabbaus in Turow durch die polnische Regierung geklagt, da keine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattfand und erhebliche Umweltschäden befürchtet werden.

Zum Vergleich: Das von der Grünen Katja Meier geführte sächsische Justiz- und Europaministerium war im September 2021 soweit, sich im Fall Turow polnische Anwälte zu nehmen. Der Freistaat geht jetzt in dem tschechisch-polnischen Vergleich zunächst leer aus.

Polen hatte die Verlängerung des Braunkohleabbaus 2020 um weitere sechs Jahre gebilligt. Das ist nach polnischem Recht unter gewissen Umständen auch ohne UVP möglich.

Die Sorgen Tschechiens

Die Regierung in Prag befürchtet, dass der weitere Kohleabbau zu einer Senkung des Grundwasserspiegels führen und die Versorgung der Bevölkerung gefährden könne. Außerdem sei mit Bodensenkungen und Gebäudeschäden zu rechnen. Pikamäe nun, dass große Bergbaustätten wie Turow die Gefahr erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt mit sich brächten und daher europarechtlich eine UVP zwingend sei.

Freitag, 4.02.2022, 15:28 Uhr
Georg Eble und Silvia Rausch-Becker
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Polen
Tagebau: Polen und Tschechien einigen sich ohne Sachsen
Polen müsste eigentlich für einen EU-rechtswidrig erweiterten Braunkohle-Tagebau Strafe zahlen. Jetzt zog Tschechien aber seine Klage zurück. Deutschland blieb daran unbeteiligt.
Tschechien hat seine Klage und seine Beschwerde vor den europäischen Institutionen gegen den Ausbau des Braunkohletagebaus Turow im polnischen Teil des Dreiländerecks wie angekündigt zurückgezogen. Das sagte Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki (PiS) der Agentur PAP zufolge am 4. Februar. Er sprach von einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der "glücklicherweise abgeschlossen" sei. Der polnische Staat habe zuvor 35 Millionen Euro Entschädigung an die Tschechische Republik gezahlt, der Tagebau- und Meilerbetreiber PGE weitere 10 Millionen Euro an den Bezirk Reichenberg (Liberec). Morawiecki wertete es als Erfolg Polens, dass der Streitwert am Anfang bei 55 Millionen Euro gelegen hatte.

Eine offizielle Bestätigung des EuGH für den Schritt lag laut Deutscher Presse-Agentur nicht vor. Morawiecki hatte am 3. Februar mit seinem tschechischen Kollegen Petr Fiala (ODS) einen Vertrag unterzeichnet, um den Streit über die Ausbaupläne beizulegen. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen wie der Bau einer unterirdischen Mauer und eines Erdwalls an der Grenze. Tschechische Umweltverbände befürchten dennoch einen dramatischen Abfall des Grundwasserspiegels und eine erhöhte Lärmbelästigung in der Region. 

Der Tagebau Turow liegt im Dreiländereck zwischen Polen, Deutschland und Tschechien. Er ist nur wenige Kilometer vom Zentrum der sächsischen Grenzstadt Zittau entfernt.

Hohe Geldstrafe besteht weiter

Im September 2021 hatte der EuGH Polen für jeden Tag des Weiterbetriebs im Tagebau, der wahrscheinlich EU-rechtswidrig zustandegekommen war, zu 500.000 Euro Strafe verurteilt. Dem war ein Verbot des Weiterbetriebs per Urteil im März 2021 vorangegangen. Die polnische Regierung hatte sich stets geweigert, die Urteile umzusetzen, ähnlich wie die Geldstrafe wegen der politischen Zusammensetzung des Verfassungsgerichts. Nun bekräftigte Ministerpräsident Morawiecki, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen, um die Strafe in der Causa Turow auf Null zu drücken.

Generalanwalt: Verträglichkeitsprüfung zwingend

Polen verstößt durch den anhaltenden Abbau am Braunkohletagebau Turow einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge gegen EU-Recht. Generalanwalt Priit Pikamäe hatte dem Nachbarland Tschechien am 3. Februar in einem Gutachten Recht gegeben (Rechtssache C-121/21). Tschechien hatte gegen eine Verlängerung des Kohleabbaus in Turow durch die polnische Regierung geklagt, da keine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattfand und erhebliche Umweltschäden befürchtet werden.

Zum Vergleich: Das von der Grünen Katja Meier geführte sächsische Justiz- und Europaministerium war im September 2021 soweit, sich im Fall Turow polnische Anwälte zu nehmen. Der Freistaat geht jetzt in dem tschechisch-polnischen Vergleich zunächst leer aus.

Polen hatte die Verlängerung des Braunkohleabbaus 2020 um weitere sechs Jahre gebilligt. Das ist nach polnischem Recht unter gewissen Umständen auch ohne UVP möglich.

Die Sorgen Tschechiens

Die Regierung in Prag befürchtet, dass der weitere Kohleabbau zu einer Senkung des Grundwasserspiegels führen und die Versorgung der Bevölkerung gefährden könne. Außerdem sei mit Bodensenkungen und Gebäudeschäden zu rechnen. Pikamäe nun, dass große Bergbaustätten wie Turow die Gefahr erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt mit sich brächten und daher europarechtlich eine UVP zwingend sei.

Freitag, 4.02.2022, 15:28 Uhr
Georg Eble und Silvia Rausch-Becker

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