Der Bremer Energieversorger swb AG darf künftig nicht mehr unter diesem Kürzel firmieren. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschieden, allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Die swb AG hat bereits Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Sollte das Urteil aber Bestand haben, droht dem Bremer Unternehmen ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro und die kostspielige Umbenennung.
Seit 1999 nutzt der als Stadtwerke Bremen AG gegründete Energieversorger das Kürzel „swb" als Firmennamen. Damals wurden Anteile an dem kommunalen Unternehmen verkau
Freitag, 30.10.2009, 11:41 Uhr
Kai Eckert
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