Die Kanzlei Becker Büttner Held hat im Auftrag der Viessmann Group und des Fachverbandes Biogas einen Gesetzentwurf für ein Erneuerbares Gas Einspeise- und Speichergesetz (EEGasG) erarbeitet. Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrates, spricht sich dagegen aus.
Der offensichtliche Vorteil von Biomethan ist, dass es im Erdgasnetz für den Zeitraum zwischen Erzeugung und Verwendung gespeichert werden kann. Die Produktion von Biogas und seine Nutzung werden räumlich und zeitlich voneinander abgekoppelt. Dieser Vorteil wird durch die Einspeisung automatisch gehoben, dazu bedarf es keiner gesonderten Förderung. Das Problem liegt nach wie vor im Abnehmermark
Montag, 19.12.2011, 13:22 Uhr
Redaktion
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