Von Gesetzes wegen muss ein zukünftiger Betreiber einer Photovoltaik-Anlage kein öffentliches Auftragsvergabeverfahren einleiten, wenn ihm ein staatlicher Zuschuss gewährt wird.
Zu diesem Ergebnis kommt ein Kurzgutachten der Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins e.V., Aachen. Das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Bauwesen hatte Antragsteller im Regenerative-Energien-Programm verpflichtet, eine Ausschreibung für die von ihnen geplante Solarstromanlage vorzunehmen. Nach Auffassung der Juristin dürfte so gut wie kein Anlag
Donnerstag, 9.08.2001, 10:05 Uhr
Michael Pecka
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