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Energie & Management > Europaeische Union - Subventionen für Wind- und Sonnenstrom bleiben erlaubt
Quelle: Shutterstock / Lightspring
Europaeische Union

Subventionen für Wind- und Sonnenstrom bleiben erlaubt

Projekte zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien dürfen in der EU weiter großzügig unterstützt werden.
Die EU-Kommission genehmigte am 30. November ein besonderes Fördersystem für Windparks vor der Küste der Normandie. Dort sollen in den nächsten Jahren Windparks mit einer Kapazität bis zu 1.050 MW errichtet werden. Die Betreiber erhalten auf die am Markt erzielten Einnahmen eine feste Prämie, deren Höhe im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt wird.

Die Windräder leisteten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Frankreich sein Klimaziel erreiche und bis 2030 ein Drittel seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken könne, teilte die Kommission zur Begründung mit.

Mit einer ähnlichen Begründung genehmigte die Wettbewerbsbehörde auch die Verlängerung der polnischen Beihilfen für erneuerbare Energien. Polen hat im Rahmen der seit 2017 geltenden Beihilferegelung 9,4 Mrd. Euro für die Förderung der Grünstromerzeugung ausgegeben. Die Betreiber der Anlagen erhalten eine variable Prämie auf den Marktpreis. Die Prämie wird als Differenz zwischen dem Angebotspreis und dem Großhandelspreis ermittelt. Diese Regelung darf Polen bis 2027 weiter anwenden.

Die Kommission geht davon aus, dass die Förderung notwendig ist, um den Anteil der Stromerzeugung aus Wind und Sonne in Polen zu erhöhen. Die polnischen Behörden sollen jedoch untersuchen, ob die Förderung erfolgreich war und welche Änderungen an der bestehenden Regelung eventuell notwendig sind.

Mittwoch, 1.12.2021, 09:07 Uhr
Tom Weingärtner
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Projekte zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien dürfen in der EU weiter großzügig unterstützt werden.
Die EU-Kommission genehmigte am 30. November ein besonderes Fördersystem für Windparks vor der Küste der Normandie. Dort sollen in den nächsten Jahren Windparks mit einer Kapazität bis zu 1.050 MW errichtet werden. Die Betreiber erhalten auf die am Markt erzielten Einnahmen eine feste Prämie, deren Höhe im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt wird.

Die Windräder leisteten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Frankreich sein Klimaziel erreiche und bis 2030 ein Drittel seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken könne, teilte die Kommission zur Begründung mit.

Mit einer ähnlichen Begründung genehmigte die Wettbewerbsbehörde auch die Verlängerung der polnischen Beihilfen für erneuerbare Energien. Polen hat im Rahmen der seit 2017 geltenden Beihilferegelung 9,4 Mrd. Euro für die Förderung der Grünstromerzeugung ausgegeben. Die Betreiber der Anlagen erhalten eine variable Prämie auf den Marktpreis. Die Prämie wird als Differenz zwischen dem Angebotspreis und dem Großhandelspreis ermittelt. Diese Regelung darf Polen bis 2027 weiter anwenden.

Die Kommission geht davon aus, dass die Förderung notwendig ist, um den Anteil der Stromerzeugung aus Wind und Sonne in Polen zu erhöhen. Die polnischen Behörden sollen jedoch untersuchen, ob die Förderung erfolgreich war und welche Änderungen an der bestehenden Regelung eventuell notwendig sind.

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