Bild: Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter Bild: EVM, Sascha Ditscher
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat in seiner jüngsten Sitzung alle vom BMWi vorgeschlagenen Anpassungen des Messstellenbetriebsgesetzes abgesegnet.
Beim diesjährigen Fachkongress ZMP 2021, der vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im VDE veranstaltet wird, ist der Smart Meter Rollout nach dem Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen eines der beherrschenden Themen. Die Entscheidung der Juristen in Münster hatte in der Energiewirtschaft viel Verunsicherung hervorgerufen. Peter Heuell sieht im Nachhinein den Beschluss jedoch sogar eher als Segen, denn als Fluch. „Wir sind gestolpert. Aber jetzt werden wir besser“, fasste er die Situation in einer Podiumsdiskussion im Rahmen des virtuellen Kongresses zusammen. Das Gericht habe gezeigt, dass es etwas zu ändern gab. „Diese Änderungen wären nicht umgesetzt worden, wenn man nicht anerkennen würde, dass es gewisse Probleme gibt“, so der Geschäftsführer des Smart-Meter-Gateway-Herstellers EMH Metering.
Der Gerichtsbeschluss hatte dazu geführt, dass für einige Messstellenbetreiber die Pflicht zum Rollout intelligenter Messsysteme ausgesetzt wurde. Es ging unter anderem um die Frage, ob eine Einbaupflicht von Smart-Meter-Gateways auch dann besteht, wenn sie bei der Installation noch nicht den vollen, vom Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vorgegebenen Funktionsumfang haben, sondern dieser erst stufenweise durch Software-Updates erreicht wird. Ein solches Vorgehen liegt der „Standardisierungsstrategie zur sektorübergreifenden Digitalisierung nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ von BMWi und BSI zugrunde. Das Ministerium und die Behörde hatten sich mit Teilen der Energiewirtschaft darauf verständigt. Das Gericht monierte es jedoch.
Das OVG habe ein Streitpunkt zu Tage treten lassen, der die Branche schon lange beschäftigt habe, so Wolfgang Zander. Der Gründer und jetzige Generalbevollmächtigte des Beratungshauses BET gab jedoch deutlich zu verstehen, dass er die Forderung nach einer technischen Entwicklung in einem einzigen Zug, also die gleichzeitige und vollständige Umsetzung aller dem Smart Meter Gateway zugewiesenen Funktionen, für „Unfug“ hält. Mit dem Stufenmodell zur weiteren Standardisierung der Smart Meter Gateways sei nun ein großer Schritt getan, da klar sei, wann welche Funktionen zur Verfügung stehen sollen. Außerdem sei jetzt auch mehr Pragmatismus in Bezug auf die zeitnahe Steuerung von Anlagen über den CLS-Kanal zu erkennen − ein großer Meilenstein in seinen Augen.
"Umsetzung aller Funktionen in einem Zug ist Unfug"
Das sogenannte Stufenmodell 2.0 hat die technischen Eckpunkte eines im Mai veröffentlichten Papiers integriert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schreibt dazu auf seiner Internetseite: „Anspruch dieses Eckpunkte-Dokuments ist es, kurz und präzise wichtige technische Weichenstellungen für die Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur (SMGW-Infrastruktur) im Dialog mit den Branchen und Partnerbehörden herbeizuführen und damit den SMGW-Rollout-Prozess zu beschleunigen.“
Auch Beatrix Brodkorb, Leiterin der Unterabteilung IIIC-Netze im Bundeswirtschaftsministerium, verteidigte ein schrittweises Vorgehen zur Weiterentwicklung der Smart Meter Gateways als „richtigen Weg“, um die Digitalisierung der Energiewende voranzubringen. Aktuell haben die Verbände die Möglichkeit, über den sogenannten Taskforce-Prozess das Stufenmodell 2.0 zu kommentieren, wovon sich das BMWi noch wertvollen Input erhofft.
Durch das OVG-Urteil sei der Smart Meter Rollout grundsätzlich nicht in Frage gestellt, so die Ministerialdirigentin. Sie verwies auf den Arbeitsprozess, in dem das BMWi in den letzten Wochen gemeinsam mit wesentlichen Akteuren der Energiebranche Vorschläge entwickelt habe, um den Rollout rechtssicher zu machen und weiter zu beschleunigen. Diese Vorschläge seien vom Wirtschaftsausschuss des Bundestags am 22. Juni ohne auch nur einen einzigen Änderungswunsch durchgewunken worden. So könnten sie am 24. Juni, wenn die zweite und dritte Lesung der EnWG-Novelle im Parlament stattfindet, verabschiedet werden und damit die entsprechenden Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz herbeiführen. Damit sei der Rechtsrahmen angepasst, der systemische Ansatz verdeutlicht, der Bestandsschutz erweitert und der stufenweise Smart Meter Rollout klargestellt.
Brodkorb verriet auch, dass man im Ministerium überlegt, einen Ausschuss „Gateway-Standardisierung“ einzurichten. Es gebe den Vorschlag, ihn noch im Sommer formal einzusetzen. Die Billigung des Vorhabens durch die politische Leitung des BMWi steht allerdings noch aus. Der Ausschuss solle dann gehört werden, wenn Schutzprofile und technische Richtlinien wesentlich geändert oder neu erarbeitet werden, aber auch bei strategischen Fragen. Neben den einschlägigen Bundesbehörden sollen dann auch die für die Digitalisierung der Energiewende relevanten Verbände in dem Gremium vertreten sein.
Mittwoch, 23.06.2021, 16:52 Uhr
Fritz Wilhelm
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