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Energie & Management > Gaskraftwerke - Studien: Pflicht zu Wärmespeichern sinnvoll
Quelle: Fotolia / Ralf Urner
Gaskraftwerke

Studien: Pflicht zu Wärmespeichern sinnvoll

Milliarden kWh Ökostrom werden jährlich abgeregelt. Um ihm ein bisschen mehr Platz zu geben, plädieren Autoren zweier Studien für die stromgeführte Fahrweise großer KWK-Anlagen.
Wegen Netzüberlastungen werden jährlich Milliarden kWh Windstrom zwangsweise nicht produziert und die Betreiber dafür ebenfalls in Milliardenhöhe entschädigt. 2030 soll sich die abgeregelte Strommenge mit weiterem Ausbau der Erneuerbaren alleine im Netzgebiet von 50 Hertz, das Ostdeutschland und Hamburg umfasst, auf 28 Milliarden kWh belaufen.

Derweil speisen Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen auch zu Zeiten höchster Erneuerbaren-Einspeisung und damit negativen Strompreisen trotzdem Strom ein, weil sie gerade gleichzeitig den Fernwärmebedarf decken müssen. Sie werden wärmegeführt betrieben. Wärmespeicher an den KWK-Anlagen, für die die Wärme netzdienlicher vorproduziert und dann zeitversetzt abgegeben wird, werden jetzt schon im KWK-Gesetz gefördert, aber "ein Investitionsschub ist bisher ausgeblieben", beklagt der Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern (LEE MV) in einer Mitteilung über zwei öffentlich geförderte Studien, die er in Auftrag gegeben hatte.

Die Lösung aus Sicht des LEE MV und seiner Auftragnehmer Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) sowie Stiftung Umweltenergierecht: KWK-Anlagenbetreiber mit einer elektrischen Leistung ab 500 kW sollen verpflichtet werden, in einer bestimmten Zeit einen Wärmespeicher zu errichten, wenn sie zu Stunden negativer Strompreise Strom eingespeist haben. Die Stiftung hat einen Zusatzparagrafen formuliert, der nach Vorstellung der Beteiligten in die nächste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und/oder des KWKG einfließen soll.

Das Fraunhofer IEE kommt in einer Modellierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das heute schon mit seiner hohen Erneuerbaren-Einspeisung gewissermaßen als Blaupause für das Erneuerbaren-Ziel 2030 dienen kann, zum Schluss, dass sich mit einer Zwischenspeicherung der Wärme aus KWK 16 Prozent oder 4,5 Milliarden der 28 Milliarden kWh der Ökostrommenge, die im Jahr 2030 in der Regelzone von 50 Hertz Transmission abgeregelt werden müsste, dann doch eingespeist werden könnten.

KWK-Anlagen ließen sich dann strommarktgeführt betreiben und deren Stromproduktion in Zeiten verschieben, in denen der Netzbedarf überhaupt vorhanden sowie die Nachfrage und die Erlöse höher sind. In einer der Modellierungen kam heraus, dass sich ein 330-MW-Wärme-Wochenspeicher für eine kleine Großstadt wie die Landeshauptstadt Schwerin in nur neun Jahren amortisiert. Bei einem Tagesspeicher zur Quartiersversorgung kann der Break-even in sieben bis acht Jahren eintreffen. Allerdings sind die netzdienlichen Effekte kleiner Wärmespeicher fürs Gesamtsystem in den Augen des IEE zu gering, als dass es für eine Einbaupflicht plädieren würde.

Aus Sicht der Stiftung Umweltenergierecht rechtfertigt das übergeordnete Verfassungsziel des Klimaschutzes die mit einer Einbaupflicht verbundenen Eingriffe in die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie, den Vertrauensschutz und den Gleichheitsgrundsatz. LEE-MV-Vorstandschef Johann-Georg Jaeger schließt: "Erzeugungsanlagen, die bisher vor allem auf gleichmäßigen Betrieb ausgelegt waren, sind herausgefordert, bestehende Konzepte zu prüfen."

Donnerstag, 22.12.2022, 08:59 Uhr
Georg Eble
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Studien: Pflicht zu Wärmespeichern sinnvoll
Milliarden kWh Ökostrom werden jährlich abgeregelt. Um ihm ein bisschen mehr Platz zu geben, plädieren Autoren zweier Studien für die stromgeführte Fahrweise großer KWK-Anlagen.
Wegen Netzüberlastungen werden jährlich Milliarden kWh Windstrom zwangsweise nicht produziert und die Betreiber dafür ebenfalls in Milliardenhöhe entschädigt. 2030 soll sich die abgeregelte Strommenge mit weiterem Ausbau der Erneuerbaren alleine im Netzgebiet von 50 Hertz, das Ostdeutschland und Hamburg umfasst, auf 28 Milliarden kWh belaufen.

Derweil speisen Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen auch zu Zeiten höchster Erneuerbaren-Einspeisung und damit negativen Strompreisen trotzdem Strom ein, weil sie gerade gleichzeitig den Fernwärmebedarf decken müssen. Sie werden wärmegeführt betrieben. Wärmespeicher an den KWK-Anlagen, für die die Wärme netzdienlicher vorproduziert und dann zeitversetzt abgegeben wird, werden jetzt schon im KWK-Gesetz gefördert, aber "ein Investitionsschub ist bisher ausgeblieben", beklagt der Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern (LEE MV) in einer Mitteilung über zwei öffentlich geförderte Studien, die er in Auftrag gegeben hatte.

Die Lösung aus Sicht des LEE MV und seiner Auftragnehmer Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) sowie Stiftung Umweltenergierecht: KWK-Anlagenbetreiber mit einer elektrischen Leistung ab 500 kW sollen verpflichtet werden, in einer bestimmten Zeit einen Wärmespeicher zu errichten, wenn sie zu Stunden negativer Strompreise Strom eingespeist haben. Die Stiftung hat einen Zusatzparagrafen formuliert, der nach Vorstellung der Beteiligten in die nächste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und/oder des KWKG einfließen soll.

Das Fraunhofer IEE kommt in einer Modellierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das heute schon mit seiner hohen Erneuerbaren-Einspeisung gewissermaßen als Blaupause für das Erneuerbaren-Ziel 2030 dienen kann, zum Schluss, dass sich mit einer Zwischenspeicherung der Wärme aus KWK 16 Prozent oder 4,5 Milliarden der 28 Milliarden kWh der Ökostrommenge, die im Jahr 2030 in der Regelzone von 50 Hertz Transmission abgeregelt werden müsste, dann doch eingespeist werden könnten.

KWK-Anlagen ließen sich dann strommarktgeführt betreiben und deren Stromproduktion in Zeiten verschieben, in denen der Netzbedarf überhaupt vorhanden sowie die Nachfrage und die Erlöse höher sind. In einer der Modellierungen kam heraus, dass sich ein 330-MW-Wärme-Wochenspeicher für eine kleine Großstadt wie die Landeshauptstadt Schwerin in nur neun Jahren amortisiert. Bei einem Tagesspeicher zur Quartiersversorgung kann der Break-even in sieben bis acht Jahren eintreffen. Allerdings sind die netzdienlichen Effekte kleiner Wärmespeicher fürs Gesamtsystem in den Augen des IEE zu gering, als dass es für eine Einbaupflicht plädieren würde.

Aus Sicht der Stiftung Umweltenergierecht rechtfertigt das übergeordnete Verfassungsziel des Klimaschutzes die mit einer Einbaupflicht verbundenen Eingriffe in die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie, den Vertrauensschutz und den Gleichheitsgrundsatz. LEE-MV-Vorstandschef Johann-Georg Jaeger schließt: "Erzeugungsanlagen, die bisher vor allem auf gleichmäßigen Betrieb ausgelegt waren, sind herausgefordert, bestehende Konzepte zu prüfen."

Donnerstag, 22.12.2022, 08:59 Uhr
Georg Eble

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